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Lexikon · Geld und Steuern

Werkstudent

Ein eingeschriebener Studierender in einer Beschäftigung, die neben dem Studium untergeordnet bleibt und deshalb weitgehend von Sozialabgaben befreit ist.

Werkstudent ist, wer ordentlich eingeschrieben ist und neben dem Studium in einem Arbeitsverhältnis steht, das dem Studium zeitlich und wirtschaftlich untergeordnet bleibt. Für diese Beschäftigung fallen dann keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung an, nur zur Rentenversicherung. Dieses sogenannte Werkstudentenprivileg ist an Bedingungen geknüpft, die durch zusätzliche Drehs ins Wanken geraten können.

Die zentrale Bedingung: Studium zuerst

Sozialversicherungsträger prüfen, ob das Erscheinungsbild als Studierender überwiegt. Als Faustregel gilt eine Wochenarbeitszeit, die in der Vorlesungszeit eine bestimmte Stundenzahl nicht übersteigt; in den Semesterferien ist mehr erlaubt. Die genauen Regeln und Ausnahmen veröffentlichen die Krankenkassen. Entscheidend ist, dass Zeit und Arbeitskraft vom Studium geprägt bleiben.

Drehs werden meist als selbstständige Einzelaufträge abgerechnet und sind damit keine Werkstudententätigkeit. Sie können aber in die Gesamtbetrachtung einfließen. Wer neben dem Werkstudentenjob regelmäßig dreht, sollte damit rechnen, dass die Krankenkasse nach dem Gesamtumfang fragt.

Was sich ändert, wenn der Status entfällt

Verliert eine Beschäftigung den Werkstudentenstatus, wird sie voll beitragspflichtig, für dich und den Arbeitgeber. Zusätzlich kann die studentische Krankenversicherung betroffen sein, wenn die selbstständige Tätigkeit als hauptberuflich gilt. Das passiert vor allem dann, wenn Einkommen und Zeitaufwand aus Drehs den Studienalltag dominieren.

Unabhängig davon prüfen andere Stellen eigene Grenzen: das BAföG-Amt beim Einkommen, das Finanzamt beim Grundfreibetrag und die Krankenkasse bei der Familienversicherung.

Arbeitgeber und Nebentätigkeit

Viele Arbeitsverträge für Werkstudenten verlangen, dass weitere Tätigkeiten angezeigt werden. Das betrifft vor allem den Umfang, nicht den Inhalt. Eine sachliche Angabe wie „selbstständige Tätigkeit als Model“ genügt meist. Mehr dazu unter Nebentätigkeit.

Semesterferien richtig nutzen

In der vorlesungsfreien Zeit sind längere Arbeitszeiten zulässig, ohne dass der Werkstudentenstatus verloren geht. Für Drehs ist das die beste Zeit: Mehrere Termine lassen sich bündeln, Anreisen in andere Städte sind leichter zu organisieren, und das Studium leidet nicht. Achte trotzdem darauf, dass die Summe aus Werkstudentenjob und Drehs dich nicht so stark beansprucht, dass das Studium in der Gesamtbetrachtung in den Hintergrund rückt. Wer über das ganze Jahr mehr Zeit mit Arbeit als mit dem Studium verbringt, riskiert die Einstufung als Beschäftigter mit Nebenstudium. Ein Urlaubssemester ändert die Lage ebenfalls, weil dann in der Regel kein Studium im Vordergrund steht.

So behältst du den Status

  • Bündle Drehtage in den Semesterferien oder an Wochenenden, damit die Vorlesungszeit unberührt bleibt.
  • Notiere Datum und Dauer jedes Termins. Damit kannst du gegenüber Krankenkasse und Arbeitgeber belegen, dass das Studium im Vordergrund steht.
  • Frag bei Zweifeln vorab bei deiner Krankenkasse nach; eine schriftliche Auskunft schützt vor Nachforderungen.
  • Melde die selbstständige Tätigkeit beim Finanzamt an, bevor die erste Gage fließt.

Wie sich einzelne Drehtage mit dem Studium verbinden lassen, beschreibt die Seite Studentenjob.

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