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Lexikon · Geld und Steuern

Minijob

Eine geringfügige Beschäftigung mit Verdienstgrenze und pauschalen Abgaben, die sich grundlegend von einem selbstständigen Einzelauftrag als Darstellerin unterscheidet.

Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung, also ein Arbeitsverhältnis mit einer monatlichen Verdienstgrenze, für das der Arbeitgeber pauschale Abgaben zahlt und das bei der Minijob-Zentrale angemeldet wird. Viele, die einen Nebenjob suchen, denken zuerst an diese Form. Bei Foto- und Filmproduktionen ist sie aber die Ausnahme.

Anstellung gegen Einzelauftrag

Im Minijob bist du angestellt: Es gibt einen Arbeitsvertrag, feste oder abgesprochene Arbeitszeiten, Weisungen des Arbeitgebers, Anspruch auf Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Die Verdienstgrenze ist an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt und steigt mit ihm; deshalb nennen wir hier keinen Betrag.

Darstellerinnen und Darsteller werden dagegen in der Regel für einen einzelnen Drehtag gebucht und erhalten dafür eine vereinbarte Gage. Sie entscheiden selbst, welche Aufträge sie annehmen, und stellen eine Rechnung oder erhalten eine Gutschrift. Das ist eine selbstständige Tätigkeit, keine geringfügige Beschäftigung.

Was der Unterschied für dich bedeutet

  • Steuern: Im Minijob übernimmt der Arbeitgeber in der Regel eine Pauschalsteuer. Als Selbstständige versteuerst du deinen Gewinn selbst über die Einkommensteuererklärung.
  • Versicherung: Im Minijob bist du rentenversichert, sofern du dich nicht befreien lässt, aber nicht über ihn krankenversichert. Selbstständige kümmern sich um beides selbst.
  • Grenze: Der Minijob endet bei Überschreiten der Verdienstgrenze. Für selbstständige Einnahmen gibt es diese Grenze nicht, wohl aber Folgen für BAföG, Familienversicherung und Sozialleistungen.
  • Kombination: Ein Minijob im Café und gelegentliche Drehs schließen sich nicht aus. Die Einnahmen werden steuerlich und sozialrechtlich getrennt behandelt.

Wann ein Dreh doch eine Anstellung ist

Manche Produktionen beschäftigen feste Kräfte, etwa in Webcam-Studios mit Schichtplan oder bei regelmäßigen Einsätzen nach Weisung. Dann kann eine Anstellung vorliegen, auch als Minijob. Entscheidend sind die tatsächlichen Verhältnisse, nicht die Überschrift des Vertrags. Wer wie eine Angestellte arbeitet, aber als Selbstständige abgerechnet wird, läuft in die Scheinselbstständigkeit.

Kombination mit Studium und Sozialleistungen

Für Studierende ist der Minijob beliebt, weil er die Familienversicherung in der Regel nicht gefährdet und keine eigene Steuerberechnung erfordert. Selbstständige Gagen werden dagegen über den Gewinn angerechnet und können Familienversicherung, BAföG oder Bürgergeld beeinflussen. Wer beides kombiniert, muss zwei Rechnungen im Blick behalten: die Verdienstgrenze des Minijobs und die Einkommensgrenzen der übrigen Stellen. Auch der Arbeitgeber des Minijobs kann verlangen, dass eine weitere Tätigkeit angezeigt wird. Das betrifft Umfang und mögliche Konkurrenz, nicht den Inhalt einer Produktion.

Erst fragen, dann zusagen

Frag vor dem ersten Termin, auf welcher Grundlage du bezahlt wirst: Arbeitsvertrag oder Auftrag mit Gage. Lass dir die Antwort schriftlich geben. Bei Einzelaufträgen meldest du die Tätigkeit beim Finanzamt an und legst einen Teil jeder Gage für Steuern zurück.

Einen Überblick über Nebenjobs vor und hinter der Kamera gibt die Seite Nebenjob ab 18.

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