Lexikon · Geld und Steuern
Freiberufler
Selbstständige mit einer steuerlich als freier Beruf anerkannten Tätigkeit, die kein Gewerbe anmelden und keine Gewerbesteuer zahlen.
Freiberufler sind Selbstständige, deren Tätigkeit das Einkommensteuerrecht ausdrücklich als freien Beruf einordnet, etwa künstlerische, schriftstellerische, wissenschaftliche oder bestimmte beratende Arbeit. Sie melden kein Gewerbe an, zahlen keine Gewerbesteuer und ermitteln ihren Gewinn in der Regel mit der einfachen Einnahmenüberschussrechnung.
Warum die Frage Darsteller direkt betrifft
Wer als Darstellerin oder Darsteller auf eigene Rechnung dreht, ist selbstständig. Offen ist damit aber noch, ob die Einkünfte als freiberuflich oder als gewerblich gelten. Für künstlerische Tätigkeit verlangt das Steuerrecht eine eigenschöpferische Leistung, also eine Gestaltung, in der persönliche Ausdruckskraft erkennbar wird. Ob das Spiel vor der Kamera diese Schwelle erreicht, hängt vom Einzelfall ab: von der Rolle, vom gestalterischen Spielraum und davon, wie die Tätigkeit insgesamt geprägt ist.
Eine pauschale Antwort für die Branche gibt es nicht. Eine Hauptrolle in einer Feature-Produktion mit Drehbuch und Dialog lässt sich anders begründen als ein Einsatz, bei dem die Vorgaben der Produktion alles bestimmen. Dazu kommen Tätigkeiten, die eher nach Handel aussehen: der Verkauf eigener Clips, Abonnements auf einer Fanplattform oder Merchandising. Solche Umsätze stuft das Finanzamt häufig als gewerblich ein.
Was von der Einordnung abhängt
- Anmeldung: Freiberufler teilen die Aufnahme ihrer Tätigkeit nur dem Finanzamt mit, über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Gewerbetreibende melden zusätzlich ein Gewerbe bei der Gemeinde an.
- Gewerbesteuer: Sie fällt nur bei gewerblichen Einkünften an, nicht bei freiberuflichen.
- Kammer: Gewerbetreibende werden in der Regel Mitglied der Industrie- und Handelskammer, Freiberufler ohne eigene Berufskammer nicht.
- Buchführung: Bei freien Berufen bleibt es unabhängig von der Umsatzhöhe bei der Einnahmenüberschussrechnung; Gewerbetreibende können ab bestimmten Grenzen zur Bilanz verpflichtet werden.
Die Umsatzsteuer ist von dieser Frage unabhängig. Auch Freiberufler sind Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuerrechts und können die Kleinunternehmerregelung nutzen oder Umsatzsteuer ausweisen.
Das Risiko der Mischtätigkeit
Viele Darsteller kombinieren Drehtage für Produktionen mit eigenem Content. Gerade dann wird die Abgrenzung heikel. Lassen sich die Bereiche nicht sauber trennen, kann die gewerbliche Seite auf die gesamte Tätigkeit abfärben. Getrennte Aufzeichnungen, getrennte Rechnungskreise und eine klare Zuordnung, welche Einnahme woher stammt, helfen dabei. Wie Anmeldung und Alltag zusammenhängen, beschreibt der Beitrag Selbstständig als Darstellerin.
So gehst du die Entscheidung an
Beschreibe deine Tätigkeit im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung konkret und ehrlich: Drehs für Produktionen, eigene Plattformen, sonstige Aufträge. Ob das Finanzamt deine Einschätzung teilt, zeigt sich bei der Erfassung und spätestens im ersten Bescheid. Wer sich vorschnell als Freiberufler einstuft und später als Gewerbetreibender gilt, muss Gewerbesteuer unter Umständen für mehrere Jahre nachzahlen. Umgekehrt kostet eine unnötige Gewerbeanmeldung vor allem Aufwand und Kammerbeiträge.
Lass die Einordnung vor dem Start einmal fachlich prüfen, besonders wenn du von Beginn an mehrere Einnahmequellen planst. Eine nachträgliche Korrektur ist möglich, aber mühsamer als eine saubere Einordnung von Anfang an.
Dieser Eintrag ordnet den Begriff ein und ersetzt keine Steuerberatung.
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