
Wer vor der Kamera arbeitet, ist in aller Regel selbständig. Kein Arbeitsvertrag, kein Urlaubsanspruch, keine Lohnsteuer, die jemand für dich abführt. Das ist kein Nachteil, aber es verlangt, dass du dich einmal damit befasst.
Gewerbe oder nicht
Eine einzelne Produktion aus Neugier ist noch kein Gewerbe. Sobald die Tätigkeit auf Dauer und mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt wird, ist sie eines — und dann ist sie beim Gewerbeamt anzumelden. Die Anmeldung kostet je nach Kommune zwischen 20 und 60 Euro.
Die Entscheidung liegt nicht im Ermessen. Wer regelmäßig dreht und dafür Rechnungen stellt, ist gewerblich tätig, unabhängig davon, wie er es nennt.
Umsatzsteuer und Kleinunternehmerregelung
Wer im vorangegangenen Kalenderjahr unter 25.000 Euro Umsatz lag und im laufenden Jahr voraussichtlich 100.000 Euro nicht überschreitet, kann die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nutzen. Dann weist du keine Umsatzsteuer aus und führst keine ab. Auf der Rechnung steht dafür ein Hinweis auf die Regelung.
Der Preis dafür: Du kannst auch keine Vorsteuer aus deinen eigenen Ausgaben ziehen. Wer viel investiert — Technik, Reisen, Ausstattung — fährt unter Umständen mit der Regelbesteuerung besser. Das ist eine Rechnung, die man einmal aufstellt.
Die Betragsgrenzen wurden zum 1. Januar 2025 angehoben. Prüfe die aktuellen Werte, bevor du dich festlegst.
Einkommensteuer
Versteuert wird der Gewinn, nicht der Umsatz. Gewinn heißt: Einnahmen minus Betriebsausgaben. Für die meisten reicht die Einnahmenüberschussrechnung — eine Gegenüberstellung, keine doppelte Buchführung.
Absetzbar ist, was betrieblich veranlasst ist: Fahrten zum Drehort, Übernachtungen, Ausstattung, Kosmetik für die Arbeit, Tests, Fortbildung, Teile der Telefon- und Internetkosten, Steuerberatung. Belege sammeln, zehn Jahre aufbewahren.
Wichtig für die Liquidität: Die Steuer auf den Gewinn wird nicht laufend abgezogen, sondern nach der Erklärung fällig — oft mit einem Jahr Verzögerung und dann zusammen mit einer Vorauszahlung fürs laufende Jahr. Wer nicht zurücklegt, hat ein Problem. Als Faustregel: 30 Prozent jeder Gage auf ein separates Konto, das nicht angefasst wird.
Was auf die Rechnung gehört
- Dein vollständiger Name und deine Anschrift — nicht der Künstlername
- Name und Anschrift des Auftraggebers
- Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- Rechnungsdatum und fortlaufende Rechnungsnummer
- Leistungsbeschreibung und Leistungszeitraum
- Betrag; bei Regelbesteuerung Nettobetrag, Steuersatz und Steuerbetrag getrennt
- Bei Kleinunternehmern der Hinweis auf § 19 UStG
Die Rechnungsanschrift ist der Punkt, an dem Anonymität und Steuerrecht kollidieren. Der Auftraggeber braucht deine echten Daten. Öffentlich wird davon nichts.
Was oft falsch verstanden wird
„Unter 2.000 Euro ist steuerfrei.“ Ist es nicht. Diese Zahl stammt aus den Meldepflichten von Onlineplattformen — sie bestimmt, ab wann eine Plattform Daten ans Finanzamt meldet, nicht ab wann Einkünfte steuerpflichtig sind. Steuerpflichtig sind sie ab dem ersten Euro.
„Bar ist unsichtbar.“ Bareinnahmen sind genauso zu erfassen. Die Produktion bucht die Zahlung als Ausgabe, das ist die Gegenseite derselben Buchung.
„Nebenberuflich zählt nicht.“ Zählt es doch. Wer angestellt ist und nebenbei dreht, hat Einkünfte aus zwei Quellen und gibt eine Erklärung ab. Ein Blick in den Arbeitsvertrag lohnt sich zusätzlich, weil dort Nebentätigkeiten geregelt sein können.
Was wir übernehmen und was nicht
Wir sagen dir vor jedem Dreh, was du bekommst, und wir stellen sicher, dass die Produktion pünktlich zahlt. Wir stellen keine Rechnungen für dich aus, führen keine Steuern für dich ab und beraten nicht steuerlich. Für den Anfang genügt ein einmaliger Termin bei einem Steuerberater — das kostet etwa 150 bis 250 Euro und erspart die teuren Fehler.
Hinweis: Dieser Beitrag ordnet allgemein ein und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung.
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