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Lexikon · Geld und Steuern

BAföG

Die staatliche Ausbildungsförderung für Studium und Ausbildung, bei der eigenes Einkommen oberhalb eines Freibetrags die Förderung mindert und gemeldet werden muss.

BAföG ist die staatliche Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, und eigenes Einkommen wird darauf angerechnet, sobald es einen Freibetrag übersteigt. Wer neben dem Studium dreht, muss diese Einnahmen deshalb im Blick behalten und dem Amt für Ausbildungsförderung melden.

Bewilligungszeitraum statt Monatsbetrachtung

Das BAföG-Amt betrachtet nicht jeden Monat einzeln, sondern den Bewilligungszeitraum, meist ein Jahr. Eigenes Einkommen in diesem Zeitraum wird zusammengerechnet und auf die Monate verteilt. Für Darstellerinnen und Darsteller mit einzelnen Drehtagen ist das günstig: Ein gut bezahlter Termin im Frühjahr wird nicht nur auf diesen einen Monat angerechnet. Umgekehrt zählt er aber voll mit, auch wenn im Rest des Jahres nichts mehr kommt.

Der Freibetrag für eigenes Einkommen wird regelmäßig angepasst und deshalb hier nicht beziffert. Den aktuellen Stand nennt das Amt oder das Studierendenwerk.

Gewinn, nicht Gage

Gagen aus Drehs werden in der Regel als selbstständige Einnahmen behandelt. Maßgeblich ist dann der Gewinn: Einnahmen abzüglich Betriebsausgaben wie Fahrt, Übernachtung oder Ausstattung. Für die Antragstellung schätzt du dein Einkommen; nach Ablauf des Zeitraums vergleicht das Amt mit den tatsächlichen Zahlen, häufig anhand des Steuerbescheids. Lag das Einkommen höher, wird zu viel gezahlte Förderung zurückgefordert.

Wichtig ist der Unterschied zum Elterneinkommen: Das Einkommen der Eltern beeinflusst den BAföG-Anspruch ebenfalls, deine eigene Gage aber wird getrennt davon angerechnet.

Melden ohne Details

Du bist verpflichtet, Änderungen beim Einkommen mitzuteilen. Ein Datenabgleich zwischen Behörden deckt nicht gemeldete Einnahmen regelmäßig auf, und dann drohen Rückzahlung und ein Bußgeld. Das Amt braucht Beträge und Art der Tätigkeit, keine Inhalte. Eine Angabe wie „selbstständige Tätigkeit als Model und Darstellerin“ reicht.

Neben dem BAföG solltest du zwei weitere Punkte prüfen: ob die kostenlose Familienversicherung bestehen bleibt und ob das Einkommen über dem Grundfreibetrag der Einkommensteuer liegt.

Wenn die Förderung wegfällt

Steigt das eigene Einkommen deutlich, kann der Anspruch für den laufenden Zeitraum ganz entfallen. Das ist nicht automatisch ein Nachteil, wenn die Gagen den Wegfall übersteigen. Bedenke aber, dass ein Teil des BAföG als Zuschuss gezahlt wird, der nicht zurückgezahlt werden muss, und dass ein späterer Wiedereinstieg einen neuen Antrag braucht. Wer nur vorübergehend mehr verdient, etwa durch einige Drehtage in den Semesterferien, kann im nächsten Bewilligungszeitraum wieder gefördert werden. Rechne deshalb das ganze Jahr durch und vergleiche, was mit und ohne Drehs am Ende übrig bleibt, einschließlich Steuern und Krankenversicherung.

Praktische Empfehlungen

  • Rechne vor dem ersten Termin grob durch, wie viele Drehtage im Bewilligungszeitraum ohne Kürzung möglich sind.
  • Lege einen Teil jeder Gage zurück, bis der Bescheid für den Zeitraum endgültig ist.
  • Sammle alle Belege, denn jede anerkannte Ausgabe senkt den angerechneten Gewinn.
  • Plane Drehs eher als planbare Einzeltermine in den Semesterferien, damit Studium und Fristen nicht leiden.

Mehr zur Kombination aus Studium und Drehtagen steht auf der Seite Studentenjob. Bei Zweifeln berät die BAföG-Beratung des Studierendenwerks kostenlos.

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