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Lexikon · Geld und Steuern

Krankenversicherung

Die in Deutschland verpflichtende Absicherung im Krankheitsfall, die selbstständige Darsteller gesetzlich oder privat selbst organisieren und bezahlen.

Die Krankenversicherung deckt Kosten für ärztliche Behandlung, Medikamente und Krankenhaus ab und ist in Deutschland für alle Einwohner Pflicht. Wer selbstständig vor der Kamera arbeitet, hat keinen Arbeitgeber, der die Anmeldung übernimmt oder einen Teil der Beiträge zahlt, und muss beides selbst regeln.

Welche Konstellationen es gibt

Wie du versichert bist, hängt davon ab, wie das Drehen in dein übriges Leben eingebettet ist:

  • Angestellt mit Nebentätigkeit: Bleibt die Selbstständigkeit neben einer Beschäftigung untergeordnet, läuft die Versicherung in der Regel weiter über den Arbeitgeber. Überwiegen Zeit oder Einkommen aus der Selbstständigkeit, kann die Krankenkasse sie als hauptberuflich einstufen.
  • Familienversichert oder studentisch versichert: Diese Formen sind an Einkommensgrenzen und weitere Voraussetzungen geknüpft. Werden sie überschritten, endet der Schutz in dieser Form, unter Umständen rückwirkend. Die Grenzen werden regelmäßig angepasst und deshalb hier nicht genannt.
  • Hauptberuflich selbstständig: Dann bleibt die freiwillige Versicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse oder, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, eine private Krankenversicherung.
  • Über die Künstlersozialkasse: Wird eine künstlerische Tätigkeit anerkannt, läuft die gesetzliche Versicherung mit Beitragszuschuss über die Künstlersozialkasse. Ob Darstellertätigkeit im Einzelfall erfasst ist, prüft die KSK.

Wie Beiträge bei Selbstständigen berechnet werden

In der gesetzlichen Versicherung richten sich die Beiträge nach dem Einkommen, bei Selbstständigen in der Regel nach dem Gewinn laut Steuerbescheid. Es gibt eine Mindestbemessungsgrundlage, unterhalb derer der Beitrag nicht weiter sinkt, und eine Obergrenze. Zunächst wird der Beitrag vorläufig festgesetzt und nach Vorlage des Steuerbescheids endgültig berechnet. Das kann zu Nachforderungen führen, wenn ein Jahr besser lief als geschätzt. Diese möglichen Nachzahlungen gehören in die Steuerrücklage oder eine eigene Reserve.

In der privaten Versicherung hängt der Beitrag vom Tarif, vom Eintrittsalter und vom Gesundheitszustand ab, nicht vom Einkommen. Ein späterer Wechsel zurück in die gesetzliche Versicherung ist nur unter engen Voraussetzungen möglich.

Krankheit heißt Ausfall der Gage

Für Darsteller ist die Absicherung des Einkommens mindestens so wichtig wie die der Behandlungskosten. Wer krank ist, dreht nicht, und ein abgesagter Drehtag bringt ohne besondere Vereinbarung keine Tagesgage. Krankengeld erhalten freiwillig versicherte Selbstständige nur, wenn sie einen entsprechenden Anspruch gewählt haben; private Tarife bieten dafür ein Krankentagegeld. Beides kostet zusätzlich und muss bewusst abgeschlossen werden.

Die Tests vor einem Dreh sind ein eigenes Thema: Das STI-Panel für Produktionen dieser Agentur bezahlt die Produktion, unabhängig davon, wie du versichert bist.

Was du vor dem ersten Drehtag klärst

Melde deiner Krankenkasse die Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit, bevor das erste Honorar fließt, und gib das voraussichtliche Einkommen realistisch an. Wer familienversichert oder studentisch versichert ist, fragt vorher nach, ab wann der Status gefährdet ist. Verschweigen hilft nicht: Spätestens mit dem Steuerbescheid werden die Einnahmen sichtbar.

Dieser Eintrag gibt einen Überblick und ersetzt keine Beratung durch Krankenkasse, Versicherungsberatung oder Steuerberatung.

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