Lexikon · Vertrag und Recht
Auskunftsrecht
Das Recht nach der DSGVO, von jedem Unternehmen kostenlos zu erfahren, welche personenbezogenen Daten es über dich speichert, wofür und an wen es sie weitergibt.
Das Auskunftsrecht gibt dir nach der DSGVO den Anspruch, von jedem Unternehmen zu erfahren, ob und welche personenbezogenen Daten es über dich verarbeitet, zu welchem Zweck, wie lange und an wen es sie weitergibt. Zusätzlich kannst du eine kostenlose Kopie dieser Daten verlangen.
Was die Auskunft umfasst
- die gespeicherten Daten selbst, etwa Stammdaten, Bilder, Notizen, Verträge und Nachrichten
- die Zwecke der Verarbeitung
- die Empfänger, an die Daten weitergegeben wurden, etwa Produktionen oder Dienstleister
- die geplante Speicherdauer oder die Kriterien dafür
- die Herkunft der Daten, wenn sie nicht von dir stammen
- Hinweise auf deine weiteren Rechte, etwa Berichtigung und Löschung
Warum das in der Branche wichtig ist
Agenturen, Produktionen und Plattformen speichern sensible Angaben: Fotos, Grenzen, Testergebnisse, Ausweisdaten, Gagen, Kommunikation. Mit einer Auskunft siehst du, was davon vorhanden ist und wer es erhalten hat. Das ist die Grundlage, um Fehler zu korrigieren, einen Löschanspruch durchzusetzen oder herauszufinden, wie Bilder an eine Stelle gelangt sind, an der sie nicht sein sollten.
So stellst du die Anfrage
Eine formlose Nachricht an die im Impressum oder in der Datenschutzerklärung genannte Adresse genügt, am besten per E-Mail mit dem Hinweis auf Artikel 15 DSGVO. Das Unternehmen darf einen Nachweis verlangen, dass du die betroffene Person bist, wenn Zweifel bestehen. Die Antwort muss in der Regel innerhalb eines Monats kommen; bei komplexen Anfragen kann die Frist mit Begründung verlängert werden. Die erste Kopie ist kostenlos.
Bei dieser Agentur kannst du einen Datenexport auch direkt im Kundenkonto anstoßen. Dort stehen die Angaben aus Profil, Setkarte und Verifizierung.
Grenzen des Rechts
Die Auskunft kann eingeschränkt werden, wenn Rechte anderer betroffen sind, etwa bei Aufnahmen, auf denen weitere Personen zu sehen sind, oder bei Geschäftsgeheimnissen. Offenkundig unbegründete oder exzessive Anfragen dürfen abgelehnt oder in Rechnung gestellt werden. Ein vollständiges Verweigern ohne Begründung ist dagegen nicht zulässig.
Wenn keine Antwort kommt
Erinnere mit kurzer Frist und weise darauf hin, dass du dich sonst an die Aufsichtsbehörde wendest. Jedes Bundesland hat eine Datenschutzaufsicht, bei der Beschwerden kostenlos möglich sind.
Der richtige Zeitpunkt
Sinnvoll ist eine Anfrage vor allem nach dem Ende einer Zusammenarbeit, bevor du die Löschung verlangst. So weißt du genau, was gelöscht werden muss, und kannst später prüfen, ob es geschehen ist. Fragen solltest du auch nach Empfängern außerhalb der EU, etwa Plattformen oder Dienstleistern. Die Auskunft muss dann angeben, welche Garantien für den Schutz der Daten bestehen.
Anfrage dokumentieren
Bewahre eine Kopie deiner Anfrage und das Datum auf. Prüfe die Auskunft auf Vollständigkeit und frag nach, wenn etwa Bilder oder Empfänger fehlen. Wie diese Agentur mit deinen Daten umgeht, steht in der Datenschutzerklärung.
Offene Frage dazu?
Begriffe erklären das Was, nicht immer das Wie im eigenen Fall. Wenn du wissen willst, was das konkret für dich bedeutet, frag uns — daraus muss keine Bewerbung werden. Viele Antworten stehen schon bei den häufigen Fragen.