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Lexikon · Vertrag und Recht

DSGVO

Die europäische Datenschutz-Grundverordnung regelt, wie Agenturen, Produktionen und Plattformen mit deinen persönlichen Daten umgehen dürfen.

Die Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO, ist die in der gesamten Europäischen Union unmittelbar geltende Verordnung, die festlegt, wann Unternehmen personenbezogene Daten verarbeiten dürfen und welche Rechte die betroffenen Personen dabei haben. Sie gilt für Agenturen und Produktionen ebenso wie für Plattformen, die sich an Menschen in der EU richten.

Welche deiner Daten betroffen sind

Bei einer Bewerbung und einem Dreh fallen mehr Daten an, als man zunächst denkt: Klarname, Anschrift, Geburtsdatum, Bankverbindung, Steuerdaten, die Kopie des Ausweises, Bewerbungsfotos, Testergebnisse und natürlich die Aufnahmen selbst. Fotos und Videos einer erkennbaren Person sind personenbezogene Daten.

Einige davon gehören zu den besonders geschützten Kategorien der DSGVO. Dazu zählen Gesundheitsdaten wie das Ergebnis eines STI-Panels und Daten über das Sexualleben. Für ihre Verarbeitung gelten strengere Voraussetzungen, in der Praxis meist eine ausdrückliche Einwilligung.

Wie seriöse Agenturen und Produktionen damit umgehen

Die DSGVO verlangt, dass Daten nur für einen festgelegten Zweck erhoben, nicht länger als nötig gespeichert und gegen unbefugten Zugriff geschützt werden. Für die Ausweiskopie beim Altersnachweis heißt das: Sie dient der Dokumentation der Volljährigkeit. Sie gehört nicht in einen offenen Mailverteiler und nicht in die Hände von Vertriebspartnern, die sie nicht brauchen.

Ein Testergebnis muss die Produktion prüfen können. Daraus folgt nicht, dass es dauerhaft gespeichert oder an andere Produktionen weitergeleitet wird. Ein klarer Hinweis, wer welche Daten wie lange aufbewahrt, gehört zu einem ordentlichen Ablauf.

Deine Rechte als betroffene Person

  • Auskunft: Du kannst erfragen, welche Daten über dich gespeichert sind, wozu und an wen sie weitergegeben wurden.
  • Berichtigung: Falsche Angaben müssen korrigiert werden.
  • Löschung: Daten, die nicht mehr gebraucht werden oder ohne Grundlage verarbeitet werden, sind zu löschen.
  • Widerruf: Eine datenschutzrechtliche Einwilligung lässt sich für die Zukunft widerrufen.
  • Beschwerde: Bei Verstößen kannst du dich an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde wenden.

Wo der Datenschutz an Grenzen stößt

Die Verordnung ist kein Hebel, um einen Vertrag nachträglich aufzulösen. Beruht die Veröffentlichung auf einem wirksamen Vertrag, in dem du der Produktion Rechte eingeräumt hast, verarbeitet sie die Aufnahmen nicht ohne Grundlage. Ein Widerruf beendet dann nicht automatisch die vereinbarte Verwertung. Wie sich Einwilligungserklärung und Vertrag im Einzelfall zueinander verhalten, ist rechtlich anspruchsvoll und lässt sich nicht pauschal beantworten.

Gegen Anbieter außerhalb der EU ist die Durchsetzung zudem mühsam, auch wenn die DSGVO grundsätzlich auch für sie gelten kann.

Drei Dinge, die du konkret tun kannst

Frag vor dem ersten Termin, wie Ausweiskopie und Testergebnisse gespeichert werden und wer Zugriff hat. Führe eine eigene Liste, wem du welche Dokumente geschickt hast. Und nutze dein Auskunftsrecht, wenn du nicht weißt, was über dich gespeichert ist. Was nach einem Dreh noch möglich ist, beschreibt der Beitrag Löschung und Widerruf nach dem Dreh. Für die Bewertung eines konkreten Falls ist anwaltliche Beratung zuständig; dieser Eintrag ordnet nur ein.

Offene Frage dazu?

Begriffe erklären das Was, nicht immer das Wie im eigenen Fall. Wenn du wissen willst, was das konkret für dich bedeutet, frag uns — daraus muss keine Bewerbung werden. Viele Antworten stehen schon bei den häufigen Fragen.

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