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Lexikon · Vertrag und Recht

Einwilligungserklärung

Die datenschutzrechtliche Erlaubnis, dass eine Produktion Bild, Ton und weitere personenbezogene Daten für bestimmte Zwecke verarbeiten darf.

Mit der Einwilligungserklärung erlaubst du einer Produktion, deine personenbezogenen Daten für festgelegte Zwecke zu verarbeiten. Bei einem Dreh betrifft das mehr als das fertige Video: Rohmaterial, Ton, Ausweisdaten, Kontaktdaten und die Bestätigung deiner Tests gehören dazu.

Vier Merkmale, ohne die sie nicht trägt

Die Datenschutz-Grundverordnung stellt an eine Einwilligung Anforderungen, die sich auf vier Punkte herunterbrechen lassen. Informiert: Du weißt vorher, wer welche Daten zu welchem Zweck verarbeitet und an wen sie weitergehen. Freiwillig: Du entscheidest ohne Druck und ohne Nachteil für das, was du ablehnst. Bestimmt: Die Zwecke sind einzeln benannt, nicht als Sammelposten. Nachweisbar: Die Erklärung ist dokumentiert, datiert und für beide Seiten belegbar.

Zwei Formalien gehören dazu. Die Erklärung muss in verständlicher Sprache abgefasst und von anderen Vereinbarungen abgesetzt sein, damit erkennbar bleibt, was du wozu erlaubst. Und die Ablehnung eines Punktes, der für den Dreh nicht erforderlich ist, darf keine Folgen haben: Wer die Nutzung eines Ausschnitts für Werbeanzeigen nicht will, darf deshalb nicht aus der Besetzung fallen.

Angaben zur Gesundheit und zum Sexualleben behandelt die Verordnung als besondere Kategorien. Dafür ist eine ausdrückliche Einwilligung nötig, keine stillschweigende. Praktisch heißt das: Das Ergebnis deines STI-Panels darf nicht einfach mit im Produktionsordner liegen, weil es sich so ergeben hat.

Einwilligung und Rechteeinräumung sind zwei Ebenen

Der häufigste Denkfehler bei Einsteigern ist, beides in einen Topf zu werfen. Der Modelvertrag und das Model Release räumen der Produktion Nutzungsrechte am Material ein, gegen Gage. Das ist Vertragsrecht mit Leistung und Gegenleistung. Die Einwilligung ist die datenschutzrechtliche Erlaubnis daneben.

Beides steht oft in einem Dokument, folgt aber unterschiedlichen Regeln. Das wird spätestens beim Widerrufsrecht relevant, denn die Einwilligung kannst du zurücknehmen, eingeräumte Nutzungsrechte in aller Regel nicht. Wer diese Trennung kennt, liest den Vertrag anders.

Warum eine Erlaubnis für alles nichts wert ist

Formulierungen wie „alle Medien, weltweit, für alle Zwecke, zeitlich unbegrenzt“ wirken bequem und sind aus zwei Gründen schlecht. Rechtlich fehlt ihnen die Bestimmtheit, weil niemand mehr sagen kann, wozu genau eingewilligt wurde. Praktisch verlierst du jeden Maßstab, an dem du eine spätere Verwendung messen könntest.

Besser ist eine Liste. Welche Kanäle sind gemeint, eigene Website, Partnerportale, Fanplattformen, Werbeanzeigen. Welche Gebiete. Welche Dauer. Wird Material weitergegeben, und wenn ja, an welchen Kreis. Wird ein Ausschnitt für Marketing genutzt. Was ein guter Vertrag zu diesen Punkten sagt, geht der Beitrag Modelvertrag Klausel für Klausel durch.

Vor der Unterschrift

Lass dir die Erklärung vorab schicken, nicht erst am Drehtag mit wartendem Team. Streiche, was du nicht willst, und lass die Streichung abzeichnen. Nimm eine unterschriebene Kopie mit, mit Datum. Eine Produktion, die keine Kopie herausgibt, will nicht, dass du nachlesen kannst.

Dieser Text ordnet die Grundlagen ein und ersetzt keine Rechtsberatung.

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