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Lexikon · Vertrag und Recht

Modelvertrag

Die schriftliche Vereinbarung zwischen Produktion und Darsteller, die Leistung, Gage, Nutzungsrechte und Grenzen eines Drehs festlegt.

Ein Modelvertrag ist die schriftliche Vereinbarung zwischen einer Produktion und einem Darsteller über einen bestimmten Dreh. Er regelt, welche Leistung erbracht wird, was dafür gezahlt wird, was mit dem entstandenen Material geschehen darf und welche Grenzen für diese Aufnahmen gelten.

Die Bestandteile im Einzelnen

Am Anfang stehen die Parteien. Die Produktionsfirma gehört mit vollständigem Namen, Anschrift und vertretungsberechtigter Person hinein, du mit Klarnamen. Ein Künstlername darf daneben stehen, ersetzt die Identität im Vertragskopf aber nicht.

Die Leistung beschreibt, was gedreht wird: Produktionsart, Datum, Ort, voraussichtliche Dauer, Rolle und Art der Szene. Je unbestimmter dieser Abschnitt formuliert ist, desto größer ist der Spielraum, der am Set entsteht.

Die Gage nennt Betrag, Fälligkeit und Zahlungsweg. In seriösen Verträgen stehen alle drei Angaben fest. Bei uns wird innerhalb von 14 Tagen überwiesen, Barzahlung ist ausgeschlossen; die üblichen Bandbreiten stehen unter Verdienst.

Die Nutzungsrechte legen fest, wo, wie lange und über welche Kanäle veröffentlicht werden darf. Dieser Abschnitt entscheidet darüber, was aus einem einzelnen Drehtag langfristig wird.

Die Grenzenliste, bei uns die Ja-Nein-Vielleicht-Liste, ist Anlage zum Vertrag und damit Vertragsbestandteil. Eine mündliche Absprache am Rand des Sets ist sie ausdrücklich nicht.

Dazu kommen die Testpflicht mit einem STI-Panel, das am Drehtag nicht älter als 14 bis 30 Tage ist und dessen Kosten die Produktion trägt, sowie die Vertraulichkeit, die im besten Fall beide Seiten bindet und nicht nur dich.

Warum die Unterschrift nicht ans Set gehört

Ein Vertrag, den du erst am Drehort zu sehen bekommst, kannst du nicht mehr prüfen. Team, Technik und Zeitplan stehen bereit, und dieser Druck ist real. Wer unter Zeitdruck unterschreibt, liest die Rechteklausel nicht.

Deshalb liegt der vollständige Vertrag inklusive aller Anlagen vor dem Drehtag vor, mit Zeit zum Lesen und für Rückfragen. Wird das verweigert oder immer weiter verschoben, ist das kein organisatorisches Versehen, sondern eine Aussage über die Produktion.

Kein eigener Vertragstyp im Gesetz

Im deutschen Recht gibt es keinen gesetzlich definierten Modelvertrag. Er verbindet eine Dienst- oder Werkleistung mit der Einräumung von Rechten nach dem Urheberrechtsgesetz und mit der Einwilligung in die Veröffentlichung von Bildnissen, die Paragraf 22 Kunsturhebergesetz verlangt.

Praktisch folgt daraus: Es existiert kein gesetzlicher Musterinhalt, auf den man sich berufen kann. Was im Papier steht, gilt. Was fehlt, ist im Streitfall schwer zu behaupten, und mündliche Zusagen zählen wenig, wenn der Vertrag etwas anderes sagt.

Kurzprüfung vor dem Termin

  • Vertrag vollständig, mit allen Anlagen und ohne offene Felder
  • Gage, Fälligkeit und Zahlungsweg ausgeschrieben
  • Nutzungsrechte nach Zeitraum, Gebiet und Kanälen benannt
  • Grenzenliste beigefügt und von beiden Seiten unterschrieben
  • eine eigene Kopie mit beiden Unterschriften für dich

Was die einzelnen Klauseln bedeuten, geht der Beitrag Modelvertrag Klausel für Klausel der Reihe nach durch.

Dieser Eintrag ordnet den Begriff ein und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei einem konkreten Vertrag, der dich unsicher macht, bringt der Blick eines Anwalts mehr als jede Checkliste.

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