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Recht und Steuern

Der Modelvertrag Absatz für Absatz

29. Juni 2026 · 6 Minuten Lesezeit

Der Modelvertrag Absatz für Absatz

Der Modelvertrag einer Pornoproduktion entscheidet darüber, wo dein Material in zehn Jahren zu sehen ist. Unterschrieben wird er meist in fünf Minuten, oft im Studio, oft während im Hintergrund schon Licht gesetzt wird. Diese fünf Minuten sind die wichtigsten des ganzen Drehtags, denn sie sind der letzte Zeitpunkt, an dem sich etwas ändern lässt. Dieser Beitrag geht das Dokument von vorne nach hinten durch: welche Papiere dazugehören, was in welchem Abschnitt stehen muss und welche Klauseln ein Grund sind, nicht zu unterschreiben.

Was alles zum Vertrag gehört

Ein Modelvertrag ist selten ein Blatt. Üblich ist ein Stapel: der Vertrag selbst mit Leistung, Gage und Fristen, dazu eine Einwilligungs- und Freigabeerklärung, die in der Branche als Model Release bezeichnet wird, deine Grenzenliste als Anlage und häufig eine Verschwiegenheitserklärung.

Anlagen wirken nur, wenn sie im Vertrag ausdrücklich benannt und gemeinsam mit ihm unterschrieben und datiert sind. Eine Liste, die du morgens jemandem in die Hand gedrückt hast, ist kein Vertragsbestandteil, sondern eine Notiz.

Fehlt im Stapel eine Seite, fehlt sie später auch. Und du nimmst eine unterschriebene Kopie mit — wird keine ausgehändigt, fotografiere jede Seite, bevor du das Set verlässt.

Die Vertragsparteien: wer dein Auftraggeber ist

Vertragspartner ist die Produktion, nicht die Agentur. Wir vermitteln, wir sind nicht Auftraggeber. Das hat eine praktische Folge: Ansprüche auf die Gage richten sich gegen die Produktion, und deshalb muss klar sein, wer diese Produktion ist.

Vollständiger Firmenname, Rechtsform, Anschrift und bei eingetragenen Unternehmen die Registernummer gehören in den Vertrag. Einzelunternehmer haben keine Registernummer; dann müssen Name und eine ladungsfähige Anschrift stimmen. Fehlt eine erreichbare Adresse, unterschreib nicht — einen Vertragspartner, den man nicht anschreiben kann, kann man auch nicht in Anspruch nehmen.

Zwei Punkte werden regelmäßig übersehen. Ist die Firma im Vertrag dieselbe, die dich gebucht hat? Und unterschreibt für die Produktion eine vertretungsberechtigte Person oder wer am Set gerade Zeit hat?

Leistung und Vergütung

Hier steht, was gedreht wird, wann, wie lange und wofür du wie viel bekommst. Drei Angaben sind entscheidend: Ist die Drehdauer begrenzt oder steht dort eine offene Formulierung wie „bis zur Fertigstellung“? Ist die Gage als Betrag genannt, und ist erkennbar, ob Umsatzsteuer enthalten ist oder dazukommt? Und wann wird gezahlt? Üblich sind 14 Tage nach Rechnungsstellung, per Überweisung, mit einer Abrechnung, die du prüfen kannst.

Wenn Überstunden möglich sind, sollte geregelt sein, wie sie vergütet werden. Ohne Regelung sind sie mit der Tagesgage abgegolten, und aus einem Achtstundentag wird ein zwölfstündiger zum gleichen Preis. Eine Barzahlung ohne Abrechnung ist ebenfalls kein Vorteil: Ohne Belege kannst du weder Einnahmen noch Ausgaben nachvollziehbar erklären.

Vier Punkte fehlen häufig und gehören hinein: Fahrtkosten, Wartezeit bei Verschiebungen am Drehtag, ein Ausfallhonorar bei kurzfristiger Absage der Produktion und die Regelung für einen Abbruch. Welche Bandbreiten überhaupt üblich sind, steht auf unserer Seite zum Verdienst — ohne diese Größenordnungen lässt sich eine genannte Gage nicht einordnen.

Nutzungsrechte und Buyout

Das ist die Klausel mit der längsten Wirkung: Der Dreh dauert einen Tag, die eingeräumten Rechte gelten möglicherweise unbefristet. Vier Dimensionen sind einzeln verhandelbar.

  • Zeitlich: unbefristet oder befristet. Standard ist „zeitlich unbeschränkt“; eine Befristung ist verhandelbar, senkt aber oft die Gage.
  • Räumlich: weltweit oder auf bestimmte Länder begrenzt. Eine Beschränkung auf den deutschsprachigen Raum ist möglich, hat im Netz aber begrenzte Wirkung.
  • Inhaltlich: welche Medien und Kanäle. „Alle Medien, auch künftige“ ist die weiteste Formulierung; enger geht nur Streaming, nur der Abobereich, nicht als Trailer.
  • Übertragbarkeit: darf die Produktion die Rechte weiterverkaufen? Dann kann dein Material bei einem Unternehmen landen, das du nicht ausgesucht hast. Diese Klausel wird am häufigsten überlesen.

Was die einzelnen Formulierungen praktisch bedeuten, steht im Beitrag zu Zeitraum, Gebiet und Kanälen. Für diesen Überblick genügt ein Merksatz: Was du hier einräumst, bekommst du praktisch nicht zurück.

Beim Buyout wird alles auf einmal abgegolten — eine Zahlung, alle Rechte erledigt, keine Nachvergütung bei Wiederverwendung. Das ist in dieser Branche die Regel und nicht per se schlecht, weil es die Abrechnung einfach macht. Es bedeutet aber, dass du an späteren Verwertungen nicht beteiligt bist, auch wenn eine Szene erfolgreich läuft. Wer eine Beteiligung will, verhandelt sie vor Vertragsschluss; die Rechnung dahinter steht im Beitrag Buyout verstehen.

Ein Kern bleibt trotzdem bei dir: Was das Recht am eigenen Bild abdeckt, erkennst du im Vertrag daran, wie präzise die Einwilligung formuliert ist.

Einwilligung, Grenzen und Altersdokumentation

Die Einwilligung in die Aufnahme ist mehr als eine Formalie. Sie sollte festhalten, dass sie freiwillig erteilt wurde, und benennen, welche Handlungen umfasst sind. Ein Verweis auf die beigefügte Ja-Nein-Vielleicht-Liste ist zulässig und der sauberste Weg, weil er den Vertrag nicht mit Aufzählungen füllt.

Der Grundsatz dazu ist kurz: Was nicht in der Liste steht, ist nicht vereinbart. Eine Klausel, die „alle im Rahmen der Produktion üblichen Handlungen“ umfasst, ist keine Einwilligung, sondern ein Blankoscheck.

Vor der Veröffentlichung ist ein Widerruf in der Regel möglich, danach wird es schwierig, weil dein Recht am eigenen Bild mit den eingeräumten Nutzungsrechten kollidiert. Manche Verträge sehen ein befristetes Rücktrittsrecht vor, etwa 14 Tage nach dem Dreh; danach zu fragen kostet nichts. Was später noch durchsetzbar ist, steht im Beitrag zu Löschung und Widerruf.

Die Produktion muss deine Volljährigkeit dokumentieren und die Unterlagen aufbewahren; dazu gehört eine Kopie von Personalausweis oder Reisepass, ein Führerschein genügt nicht. Diese Dokumentation ist nicht öffentlich und dient dem Nachweis gegenüber Behörden und Plattformen. Hier ist nichts zu verhandeln.

Klauseln, bei denen wir abraten

  • Vertragsstrafen für Absagen ohne eine entsprechende Regelung zu deinen Gunsten, wenn die Produktion absagt.
  • Exklusivbindungen ohne Gegenleistung. Wer nur für eine Produktion dreht, sollte dafür bezahlt werden.
  • Pauschale Rechteübertragung „an Dritte nach Wahl des Auftraggebers“ ohne Zustimmungsvorbehalt.
  • Verschwiegenheitsklauseln, die dir verbieten, über die Arbeitsbedingungen zu sprechen. Über Geschäftsgeheimnisse zu schweigen ist üblich, über schlechte Behandlung nicht.
  • Ein vollständiger Ausschluss des Widerrufs oder ein Widerruf, der an eine Zahlungspflicht geknüpft wird.
  • Gerichtsstand im Ausland bei einer Produktion, die in Deutschland dreht.

Eine einzelne dieser Klauseln ist kein Grund zur Panik, sondern zur Nachfrage; sie kann aus einer Vorlage stammen, die niemand hinterfragt hat. Zwei oder drei zusammen beschreiben eine Haltung, und die ändert sich am Drehtag nicht.

Wie du den Vertrag in zwanzig Minuten prüfst

Lass dir das Dokument spätestens 24 Stunden vor dem Dreh per Mail schicken. Lies es einmal ganz und ein zweites Mal nur mit vier Fragen im Kopf: Wer ist mein Vertragspartner? Wie viel bekomme ich, und wann? Was darf mit dem Material passieren, wo und wie lange? Was gilt, wenn ich absage oder abbreche?

Markiere, was du nicht verstehst, und schicke die Fragen schriftlich zurück. Die Antworten willst du ebenfalls schriftlich: Eine schriftliche Zusage lässt sich später nachlesen, eine mündliche nicht.

Wir sehen uns den Vertrag vor der Unterschrift an und sagen dir in normaler Sprache, was drinsteht. Das kostet dich nichts und ist keine Rechtsberatung; wenn dir etwas nicht schlüssig vorkommt, lohnt der Gang zu einem Anwalt für Medienrecht.

Der wichtigste Satz zum Schluss: Unterschreib nichts am Set, was du nicht vorher gelesen hast. Eine Produktion, die dir den Vertrag erst im Studio vorlegt, hat entweder schlecht organisiert oder rechnet damit, dass du unter Zeitdruck nicht liest.

Hinweis: Dieser Beitrag ordnet allgemein ein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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