Lexikon · Geld und Steuern
Umsatzsteuer
Die Steuer auf deine Leistungen, die du dem Kunden in Rechnung stellst, ans Finanzamt abführst und mit gezahlter Vorsteuer verrechnest.
Die Umsatzsteuer ist eine Steuer auf Leistungen, die Unternehmer erbringen. Als selbstständige Darstellerin oder selbstständiger Darsteller schlägst du sie auf dein Honorar auf, weist sie in der Rechnung aus, vereinnahmst sie mit der Zahlung und leitest sie ans Finanzamt weiter. Sie ist zu keinem Zeitpunkt dein Geld.
Das Prinzip in vier Schritten
Erstens: Du erbringst eine Leistung, etwa einen Drehtag, und stellst dafür eine Rechnung. Zweitens: In dieser Rechnung stehen der Nettobetrag, der Steuerbetrag und der Bruttobetrag getrennt. Drittens: Der Kunde zahlt brutto. Viertens: Du meldest die vereinnahmte Steuer beim Finanzamt an und zahlst sie dorthin.
Der Ausgleich erfolgt über die Vorsteuer. In den Rechnungen, die du selbst bezahlst — Kamera, Fahrtkosten, Studiomiete, Steuerberatung — steckt ebenfalls Umsatzsteuer. Diese gezahlte Vorsteuer rechnest du gegen die eingenommene Steuer. Übrig bleibt nur die Differenz, und die wird abgeführt oder erstattet.
Die Voranmeldung
Die Abrechnung läuft nicht einmal jährlich, sondern laufend über die Umsatzsteuer-Voranmeldung. Sie wird elektronisch übermittelt, in monatlichem oder vierteljährlichem Rhythmus. Welcher Rhythmus für dich gilt und welche Fristen einzuhalten sind, legt das Finanzamt fest; die Regeln dazu werden regelmäßig angepasst und deshalb hier nicht mit Zahlen wiedergegeben.
Am Jahresende folgt die Umsatzsteuererklärung, die die Voranmeldungen zusammenfasst. Wer Fristen versäumt, riskiert Verspätungszuschläge und Schätzungen — beides vermeidbar und beides teuer.
Für den Alltag heißt das: Die Umsatzsteuer ist keine Jahresaufgabe, sondern ein laufender Vorgang. Wer erst im Frühjahr Belege sortiert, hat die Voranmeldungen des Vorjahres schon geschätzt abgegeben und muss korrigieren.
Warum das für die eigene Kalkulation wichtig ist
Der häufigste Fehler bei Selbstständigen ist der Griff in die Umsatzsteuer. Auf dem Konto liegt der Bruttobetrag, gefühlt ist das alles verdientes Geld. Tatsächlich gehört ein Teil dem Finanzamt und wird später fällig. Wer diesen Anteil nicht zurücklegt, hat ein Liquiditätsproblem, obwohl der Gewinn stimmt.
Praktische Konsequenz: Trenne den Steueranteil bei jedem Zahlungseingang, am besten auf ein zweites Konto. Die Gewinnrechnung selbst läuft davon getrennt über die Einnahmenüberschussrechnung, in der die Umsatzsteuer keinen Gewinn erzeugt.
Was du dafür brauchst
Notwendig sind eine Steuernummer für dein Unternehmen, korrekte Rechnungen mit allen Pflichtangaben und ein Zugang zur elektronischen Übermittlung. Bei Kunden im Ausland, etwa Plattformen mit Sitz außerhalb Deutschlands, gelten abweichende Regeln zum Leistungsort und zur Steuerschuld; dafür ist eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oft erforderlich.
Ob du überhaupt Umsatzsteuer ausweisen musst, hängt davon ab, ob du die Kleinunternehmerregelung anwendest. Einen Überblick über Anmeldung und Alltag gibt der Beitrag Gewerbe und Steuern für Darsteller.
Dieser Eintrag ordnet die Mechanik ein und ersetzt keine Steuerberatung. Steuersätze, Fristen und Sonderregeln ändern sich; verbindliche Auskunft geben Finanzamt und Steuerberatung.
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