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Lexikon · Geld und Steuern

Steuervorauszahlung

Vom Finanzamt festgesetzte Zahlungen auf die erwartete Steuer des laufenden Jahres, die Selbstständige vierteljährlich leisten, bevor der Bescheid vorliegt.

Eine Steuervorauszahlung ist eine Zahlung auf die Steuer des laufenden Jahres, die das Finanzamt festsetzt, bevor das Jahr abgerechnet ist. Bei Selbstständigen ersetzt sie den Lohnsteuerabzug, den Angestellte jeden Monat über ihren Arbeitgeber erleben: Die Steuer wird nicht im Nachhinein auf einmal fällig, sondern in Raten während des Jahres.

Wie das Finanzamt die Höhe festlegt

Grundlage ist in der Regel der letzte Einkommensteuerbescheid. Das Finanzamt geht davon aus, dass das laufende Jahr ähnlich verläuft, und verteilt die erwartete Steuer auf vierteljährliche Termine. Im ersten Jahr nach der Anmeldung stützt es sich auf die Schätzung, die du im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung angegeben hast. Wer dort sehr niedrige Werte einträgt, zahlt zunächst wenig und später entsprechend mehr.

Neben der Einkommensteuer kennt auch die Gewerbesteuer Vorauszahlungen, festgesetzt von der Gemeinde. Bei der Umsatzsteuer übernimmt die laufende Voranmeldung diese Rolle; wer eine Fristverlängerung für die Voranmeldung beantragt, leistet unter Umständen zusätzlich eine Sondervorauszahlung.

Der Effekt im zweiten Jahr

Für viele Darstellerinnen und Darsteller fällt der erste Bescheid überraschend teuer aus. Typischer Ablauf: Im ersten Jahr laufen Drehtage und Plattformumsätze an, Vorauszahlungen sind keine oder nur geringe festgesetzt. Im Folgejahr kommt der Bescheid mit einer Nachzahlung für das gesamte erste Jahr. Gleichzeitig setzt das Finanzamt auf Basis dieses Gewinns Vorauszahlungen für das laufende Jahr fest, unter Umständen auch nachträglich für bereits verstrichene Quartale.

Innerhalb weniger Wochen werden so Beträge fällig, die über die Steuer eines einzelnen Jahres hinausgehen. Wer keine Steuerrücklage gebildet hat, muss an dieser Stelle Ratenzahlung oder Stundung beantragen, was nicht immer gewährt wird.

Anpassung nach oben und unten

Vorauszahlungen sind nicht in Stein gemeißelt. Bricht dein Einkommen ein, etwa weil Drehs ausbleiben oder du eine Pause einlegst, kannst du beim Finanzamt eine Herabsetzung beantragen. Der Antrag braucht eine nachvollziehbare Begründung, zum Beispiel eine aktuelle Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben nach dem Muster der Einnahmenüberschussrechnung.

Läuft das Jahr deutlich besser als das Vorjahr, ist eine freiwillige Erhöhung sinnvoll. Sie verhindert, dass im nächsten Jahr wieder eine hohe Nachzahlung zusammen mit erhöhten Vorauszahlungen fällig wird. Das Finanzamt kann Vorauszahlungen auch von sich aus anpassen, wenn es von höheren Einkünften erfährt.

Worauf du praktisch achtest

  • Trage die Fälligkeitstermine aus dem Bescheid in deinen Kalender ein. Verspätete Zahlungen lösen Säumniszuschläge aus.
  • Erteile dem Finanzamt bei Bedarf ein SEPA-Lastschriftmandat, damit keine Rate vergessen wird. Dann muss das Konto zum Termin gedeckt sein.
  • Gib im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung realistische Schätzungen an, nicht die niedrigste denkbare Zahl.
  • Rechne deine Rücklage so, dass sie Nachzahlung und Vorauszahlungen gleichzeitig tragen kann.

Wie Steuern und Gewerbe im Alltag zusammenspielen, beschreibt der Beitrag Selbstständig als Darstellerin.

Dieser Eintrag erklärt das Verfahren und ersetzt keine Steuerberatung.

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