Lexikon · Vertrag und Recht
Agenturvertrag
Der Vertrag über die dauerhafte Zusammenarbeit mit einer Agentur, der Aufgaben, Vergütung, Vollmachten und Laufzeit der Vertretung festlegt.
Ein Agenturvertrag regelt die dauerhafte Zusammenarbeit zwischen dir und einer Agentur, die dich gegenüber Produktionen vorstellt, Anfragen vorsortiert und Buchungen organisiert. Er ist kein Vertrag über einen bestimmten Dreh, sondern über die Vertretung: wofür die Agentur zuständig ist, was sie in deinem Namen tun darf und wie sie bezahlt wird.
Was eine Agentur für dich übernimmt
Im Kern geht es um Vermittlung und Organisation. Die Agentur legt deine Sedcard bei passenden Produktionen vor, stimmt Termine ab, holt Verträge ein und ist Ansprechpartner, wenn vor oder nach dem Dreh etwas nicht stimmt. Seriöse Agenturen prüfen außerdem die Produktionen, an die sie vermitteln, etwa ob Castings in einem Studio oder einer gebuchten Location stattfinden und nie in einer Privatwohnung.
Was die Agentur nicht übernimmt, gehört ebenso in den Vertrag. Sie dreht nicht selbst, sie ist in der Regel nicht Partei des Modelvertrags zwischen dir und der Produktion, und sie entscheidet nicht über deine Grenzen. Wie die Arbeit einer Agentur im Alltag aussieht, beschreibt der Beitrag Wie eine Castingagentur arbeitet und wovon sie lebt.
Wer die Agentur bezahlt
Das ist die erste Frage, die ein Agenturvertrag beantworten muss. Bei uns ist sie einfach: Die Agentur wird von der Produktion bezahlt. Bewerberinnen und Bewerber zahlen nichts, weder für die Aufnahme noch für Fotos, Schulungen oder eine Registrierung.
In der Branche kommen auch andere Modelle vor, etwa eine Vermittlungsprovision, die von der Gage abgezogen wird. Entscheidend ist dann, dass Höhe, Bemessungsgrundlage und Zeitpunkt klar beziffert sind und dass die Gage nicht auf einem Agenturkonto hängen bleibt. Gebühren vorab, bevor überhaupt eine Buchung entstanden ist, sind dagegen ein bekanntes Muster unseriöser Angebote.
Bindung, Vollmacht und Laufzeit
Agenturverträge unterscheiden sich vor allem darin, wie stark sie dich binden. Eine nicht exklusive Vereinbarung erlaubt dir, weitere Agenturen zu nutzen oder direkt mit Produktionen zu arbeiten. Eine exklusive verbietet das, oft für ein bestimmtes Gebiet oder einen bestimmten Zeitraum, und sollte im Gegenzug ein erkennbares Engagement der Agentur enthalten.
Prüfe außerdem, was die Agentur in deinem Namen tun darf. Darf sie Termine zusagen, Verträge unterschreiben oder Zahlungen entgegennehmen? Eine so weitreichende Vollmacht ist selten nötig. Die meisten Abläufe funktionieren gut, wenn die Agentur vorschlägt und du selbst zusagst und unterschreibst.
Zuletzt die Laufzeit: Wie lange gilt der Vertrag, verlängert er sich automatisch, mit welcher Frist kannst du ihn beenden, und was passiert mit Buchungen, die die Agentur noch vor dem Ende angebahnt hat? Manche Verträge sehen für solche Nachläufer weiterhin eine Vergütung vor, und das sollte zeitlich begrenzt sein.
Checkliste für das Gespräch
- Wer zahlt die Agentur, und entstehen dir irgendwelche Kosten?
- Exklusiv oder nicht, und für welches Gebiet?
- Welche Vollmachten erhält die Agentur, und welche ausdrücklich nicht?
- Laufzeit, Kündigung und Regelung für angebahnte Buchungen
- Was mit deinen Daten, Fotos und deiner Sedcard nach Vertragsende geschieht
Eine seriöse Agentur beantwortet diese Fragen ohne Ausweichen und gibt dir den Vertrag vorab zum Lesen mit. Dieser Eintrag ordnet den Begriff ein und ersetzt keine Rechtsberatung.
Offene Frage dazu?
Begriffe erklären das Was, nicht immer das Wie im eigenen Fall. Wenn du wissen willst, was das konkret für dich bedeutet, frag uns — daraus muss keine Bewerbung werden. Viele Antworten stehen schon bei den häufigen Fragen.