Lexikon · Vertrag und Recht
Wettbewerbsverbot
Eine Vertragsklausel, die dir untersagt, während oder nach der Zusammenarbeit für Konkurrenten tätig zu werden oder selbst Konkurrenz zu machen.
Ein Wettbewerbsverbot ist eine Vertragsklausel, die dir untersagt, für Konkurrenten deines Vertragspartners tätig zu werden oder ihm selbst Konkurrenz zu machen. Es kann für die Laufzeit eines Vertrags gelten oder darüber hinaus; im zweiten Fall spricht man von einem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot.
Wo es in dieser Branche auftaucht
Wettbewerbsverbote finden sich vor allem in drei Vertragsarten. In einem Exklusivvertrag mit einer Produktion, der Drehs für andere Studios ausschließt. In einem Agenturvertrag, der dir untersagt, Kunden der Agentur direkt anzusprechen oder dich parallel über andere Agenturen vermitteln zu lassen. Und in Verträgen mit Management-Firmen oder Creator-Agenturen, die eigene Kanäle und Fanplattformen betreuen.
Ein einzelner Modelvertrag für einen Drehtag enthält normalerweise kein Wettbewerbsverbot. Taucht dort eines auf, ist das ein Grund, genau nachzufragen, was es im Verhältnis zu einem einzigen Drehtag rechtfertigen soll.
Zulässig, aber nicht grenzenlos
Für Arbeitnehmer verlangt das deutsche Recht bei nachvertraglichen Wettbewerbsverboten eine Entschädigung für die Dauer der Sperre. Darstellerinnen und Darsteller arbeiten aber meist selbstständig, und für sie gibt es keine vergleichbar klare gesetzliche Regel. Gerichte prüfen solche Klauseln daran, ob sie ein berechtigtes Interesse schützen und nach Gegenstand, Gebiet und Dauer angemessen begrenzt sind.
Eine Klausel, die dich über lange Zeit von jeder Tätigkeit vor der Kamera ausschließt, ohne dass du dafür etwas erhältst, kann unwirksam sein, etwa weil sie dich unangemessen benachteiligt. Verlassen kann man sich darauf nicht, und ein Rechtsstreit kostet Zeit, Geld und Nerven.
Besonders heikel ist die eigene Fanplattform. Manche Klauseln erfassen sie ausdrücklich, andere sprechen allgemein von jeder entgeltlichen Tätigkeit im Erotikbereich und schließen sie damit stillschweigend ein. Wer bereits eigene Kanäle betreibt oder das plant, sollte eine ausdrückliche Ausnahme in den Vertrag schreiben lassen.
Kundenschutz ist etwas anderes
Häufig verwechselt wird das Wettbewerbsverbot mit einer Kundenschutzklausel. Sie verbietet nicht die Arbeit für andere, sondern nur, Produktionen, die dich über eine Agentur kennengelernt haben, für eine bestimmte Zeit an der Agentur vorbei direkt zu buchen. Solche Klauseln sind verbreitet und in angemessenem Umfang nachvollziehbar, weil die Agentur von der Vermittlung lebt. Wie sich Agenturen finanzieren, beschreibt der Beitrag Wie eine Castingagentur arbeitet und wovon sie lebt.
Prüffragen vor der Unterschrift
- Was genau ist verboten: nur vergleichbare Produktionen, jede Kameraarbeit oder auch die eigene Fanplattform?
- Für welches Gebiet gilt das Verbot?
- Wie lange gilt es, und läuft es nach Vertragsende weiter?
- Was erhältst du als Gegenleistung, etwa garantierte Drehtage oder eine Entschädigung?
- Hängt eine Vertragsstrafe daran, und in welchem Verhältnis steht sie zur Gage?
Lass dir unklare Formulierungen vor der Unterschrift erklären und schriftlich präzisieren. Ein Verbot ohne Gegenleistung ist ein schlechtes Geschäft, auch wenn es vor Gericht am Ende vielleicht nicht halten würde. Bei langen Bindungen lohnt sich eine anwaltliche Prüfung; dieser Eintrag ersetzt sie nicht.
Offene Frage dazu?
Begriffe erklären das Was, nicht immer das Wie im eigenen Fall. Wenn du wissen willst, was das konkret für dich bedeutet, frag uns — daraus muss keine Bewerbung werden. Viele Antworten stehen schon bei den häufigen Fragen.