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Lexikon · Vertrag und Recht

Namensnennung

Die Nennung als Mitwirkende bei einer Veröffentlichung, bei der für Darsteller vor allem zählt, ob Künstlername, Klarname oder gar kein Name erscheint.

Namensnennung bedeutet, dass eine Person in oder bei einer Veröffentlichung als Mitwirkende genannt wird, etwa im Abspann, im Szenentitel, in der Beschreibung auf einem Portal oder in einer Bildunterschrift. Für Darstellerinnen und Darsteller ist die Frage dahinter fast nie, ob sie genannt werden wollen, sondern mit welchem Namen.

Recht auf Anerkennung

Das Urheberrechtsgesetz gibt ausübenden Künstlern das Recht, in Bezug auf ihre Darbietung als solche anerkannt zu werden. Dazu gehört, mitzubestimmen, ob und unter welchem Namen sie genannt werden. Es ist Teil des Leistungsschutzrechts und hat eine persönlichkeitsrechtliche Seite, lässt sich also nicht wie ein Nutzungsrecht beliebig verkaufen.

Vertraglich kann die Nennung trotzdem gestaltet werden. Üblich ist, dass der Vertrag festlegt, unter welchem Namen du erscheinst, und dass die Produktion sich verpflichtet, ausschließlich diesen zu verwenden. Wie weit ein vollständiger Verzicht auf jede Nennung wirksam ist, hängt vom Einzelfall ab.

Künstlername, Klarname oder gar keiner

In der Erotikbranche ist der Künstlername der Normalfall. Er schützt die Privatsphäre und wird zugleich zur Marke, über die Produktionen, Fans und Plattformen dich finden. Der Klarname gehört in den Vertragskopf, zur Identitätsprüfung und für die Abrechnung, aber nicht in die Veröffentlichung.

Manche entscheiden sich bewusst gegen jede Nennung, etwa bei Produktionen ohne erkennbares Gesicht. Das ist möglich, muss aber im Vertrag stehen. Ohne Regelung entscheidet die Produktion, wie sie Szenen beschriftet, und Vertriebe übernehmen oft, was sie vorfinden. Eine nachträgliche Korrektur ist dann mühsam, weil sie über jede Stufe der Vertriebskette laufen muss.

Ein Künstlername wirkt über Jahre. Wer ihn später wechselt, findet die alten Szenen weiter unter dem alten Namen. Welche Kriterien bei der Wahl zählen, beschreibt der Beitrag Künstlername wählen.

Wo die Nennung schiefgehen kann

Die häufigsten Probleme entstehen nicht beim ersten Veröffentlichen, sondern später: Ein Vertrieb nutzt in Metadaten einen falschen Namen, eine Kompilation listet dich unter dem Namen einer anderen Person, oder ein Klarname taucht in Dateinamen oder Unterlagen auf, die an Dritte gehen. Je mehr Lizenzstufen es gibt, desto größer wird dieses Risiko.

Wird dein Klarname gegen die Vereinbarung veröffentlicht, ist das nicht nur ein Vertragsverstoß, sondern kann auch dein Persönlichkeitsrecht und den Datenschutz berühren. In solchen Fällen sind schnelle Dokumentation und anwaltliche Hilfe sinnvoll. Hinweise zum Schutz der eigenen Identität stehen außerdem unter Sicherheit.

Was der Vertrag zur Nennung regeln sollte

  • unter welchem Namen du genannt wirst, und zwar wörtlich ausgeschrieben
  • dass der Klarname in keiner Veröffentlichung, keinen Metadaten und keinem Dateinamen erscheint
  • dass Lizenznehmer an dieselbe Vorgabe gebunden werden
  • ob du bei einem späteren Namenswechsel eine Anpassung verlangen kannst

Dieser Eintrag ordnet den Begriff ein und ersetzt keine Rechtsberatung.

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