Lexikon · Vertrag und Recht
DMCA-Beschwerde
Eine förmliche Meldung nach US-Urheberrecht, mit der Rechteinhaber Plattformen und Hoster auffordern, kopiertes Material zu entfernen.
Eine DMCA-Beschwerde ist eine förmliche Meldung nach dem US-amerikanischen Digital Millennium Copyright Act, mit der ein Rechteinhaber einen Anbieter auffordert, urheberrechtsverletzendes Material zu entfernen. Weil viele große Plattformen, Hoster und Suchmaschinen ihren Sitz in den USA haben, ist sie auch für Darstellerinnen und Darsteller in Deutschland das gängigste Werkzeug gegen Raubkopien.
Wie das Verfahren funktioniert
Das Gesetz stellt Anbieter von eigener Haftung frei, wenn sie nach einer ordnungsgemäßen Meldung zügig handeln. Daraus ist das sogenannte Notice-and-Takedown-Verfahren entstanden: Der Rechteinhaber meldet, der Anbieter entfernt, der Hochladende wird informiert. Dieser kann mit einer Gegendarstellung widersprechen. Der Inhalt kann dann wieder online gehen, wenn der Beschwerdeführer nicht innerhalb einer Frist gerichtlich vorgeht.
Was eine Meldung enthalten muss
- die Bezeichnung des geschützten Werks, also der Originalszene oder des Fotosets
- die genaue Adresse des rechtsverletzenden Inhalts
- Kontaktdaten des Beschwerdeführers
- die Erklärung, dass die Nutzung nach gutem Glauben nicht erlaubt ist
- die Versicherung, dass die Angaben zutreffen und du für den Rechteinhaber handeln darfst
- eine Unterschrift, wobei eine elektronische genügt
Die meisten Anbieter stellen dafür Formulare bereit. Falsche Angaben können rechtliche Folgen haben, deshalb gehört nichts hinein, was du nicht belegen kannst. Hilfreich ist ein Link auf das Original, etwa die Szene im Shop der Produktion oder der Beitrag auf deiner eigenen Plattform, weil er dem Anbieter die Prüfung erleichtert und die Bearbeitung beschleunigt.
Wer überhaupt melden darf
Der DMCA ist ein Instrument des Urheberrechts. Berechtigt ist, wer die Rechte am Werk hält oder in dessen Auftrag handelt. Bei einer Szene, für die du der Produktion per Buyout die Nutzungsrechte eingeräumt hast, ist das in aller Regel die Produktion und nicht du. Deine eigene Meldung kann dann zurückgewiesen werden.
Anders bei eigenem Material: Was du selbst für deine Fanplattform oder als Custom Video produziert hast, gehört dir, und dafür kannst du unmittelbar melden. Bei Fremdproduktionen ist der sinnvolle Weg, die Produktion zu informieren und um eine Meldung zu bitten. Wo Aufnahmen ohne jede Einwilligung veröffentlicht wurden, bieten viele Plattformen zusätzlich eigene Meldewege wegen Verletzung der Privatsphäre, die keinen Urheberrechtsnachweis verlangen.
Der Haken für anonyme Darsteller
Eine DMCA-Beschwerde verlangt Kontaktdaten. Manche Anbieter leiten die Meldung an den Hochladenden weiter oder veröffentlichen Kopien in öffentlich einsehbaren Transparenzdatenbanken. Wer unter Künstlernamen arbeitet und den Klarnamen schützen will, sollte deshalb nicht selbst mit voller Anschrift melden, sondern prüfen, ob die Produktion, eine Kanzlei oder ein spezialisierter Dienstleister die Meldung übernimmt.
Vor dem Absenden
Kläre, wem die Rechte gehören, sichere die Fundstelle, nutze das Formular des Anbieters und gib keine privaten Daten preis, die nicht nötig sind. Der übergeordnete Ablauf ist im Eintrag Takedown beschrieben. Dieser Eintrag ersetzt keine Rechtsberatung, insbesondere nicht zum US-Recht.
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