Lexikon · Vertrag und Recht
Vertragsstrafe
Ein im Vertrag vorab festgelegter Betrag, der bei einer bestimmten Pflichtverletzung fällig wird, ohne dass ein Schaden nachgewiesen werden muss.
Eine Vertragsstrafe ist ein Betrag, der im Vertrag vorab festgelegt wird und fällig wird, wenn eine genau bezeichnete Pflicht verletzt wird. Ihr Zweck ist doppelt: Sie soll von der Verletzung abhalten und der geschädigten Seite die aufwendige Berechnung eines Schadens ersparen.
Wofür Produktionen sie vereinbaren
Drei Fälle tauchen in Modelverträgen regelmäßig auf. Der erste ist das unentschuldigte Nichterscheinen am Drehtag. Der zweite ist der Bruch der Vertraulichkeit, also die Weitergabe von Namen, Adressen oder Inhalten aus der Produktion, geregelt in der Verschwiegenheitsklausel. Der dritte ist die eigene Veröffentlichung von Setmaterial, typischerweise Handyaufnahmen aus Maske, Studio oder Pause.
Der Hintergrund beim Nichterscheinen ist wirtschaftlich nachvollziehbar. Ein Drehtag bindet Studio oder Location, Team, Maske und Partnerdarsteller. Diese Kosten entstehen, sobald der Tag begonnen hat, unabhängig davon, ob du kommst. Beim Setmaterial geht es um Exklusivität und Schutz aller Beteiligten, denn ein Bild aus dem Hintergrund kann Personen zeigen, die selbst nie eingewilligt haben.
Der Maßstab ist die Gage
Die Höhe muss in einem angemessenen Verhältnis zu dem stehen, was du an diesem Tag verdienst. Bei einer Videoproduktion liegt die Tagesgage zwischen 400 und 1.200 Euro, bei einer Fotoproduktion zwischen 250 und 600 Euro. Eine Strafe in der Größenordnung des Tageshonorars ist verhandelbar und lässt sich mit den Ausfallkosten begründen. Eine Strafe, die ein Vielfaches davon beträgt, lässt sich damit nicht mehr begründen.
Das Bürgerliche Gesetzbuch kennt die Vertragsstrafe als eigenes Rechtsinstitut und sieht für unverhältnismäßig hohe Strafen die Möglichkeit einer Herabsetzung vor. In vorformulierten Verträgen kann eine unangemessene Klausel außerdem unwirksam sein. Beides ist aber kein Automatismus: Wer sich darauf berufen will, muss es durchsetzen, und das kostet Zeit und Geld.
Was eine auffällige Zahl über die Produktion sagt
Eine Strafklausel im fünfstelligen Bereich bei einem Tageshonorar von einigen Hundert Euro ist selten schlecht gerechnet. Häufiger ist sie als Druckmittel gedacht, das Nachfragen und Widerspruch unattraktiv macht. Prüf in diesem Fall gleich die Umgebung der Klausel: Steht dort auch eine Pflicht der Produktion, etwa ein Ausfallhonorar, wenn sie kurzfristig absagt, und eine Frist für die Auszahlung. Bei uns wird die Gage innerhalb von vierzehn Tagen überwiesen. Fehlen solche Gegengewichte vollständig, ist die Strafe ein Warnsignal, wie es der Beitrag unseriöse Angebote erkennen beschreibt.
Vor der Unterschrift klären
Lass jeden Straftatbestand einzeln benennen, ohne Sammelformulierung am Ende. Frag nach der Zahl, nicht nach einer Größenordnung. Bestehe auf einer Regelung, die entschuldigtes Fehlen ausnimmt, etwa bei Krankheit mit Nachweis. Und achte darauf, dass die Pflichten gegenseitig sind. Was sonst in dieses Dokument gehört, steht im Eintrag zum Modelvertrag.
Dieser Text ordnet die Vertragspraxis ein und ersetzt keine Rechtsberatung.
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