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Einstieg und Bewerbung

Trans und non-binär im Erotikfilm: Casting ohne Schublade

22. Dezember 2025 · 5 Minuten Lesezeit

Trans und non-binär im Erotikfilm: Casting ohne Schublade

Für trans und non-binäre Darstellerinnen und Darsteller gibt es in Deutschland einen eigenen Markt mit eigener Nachfrage. Er ist kleiner als der für cis Darstellerinnen und in der Vermittlung gleichzeitig schwerer zu besetzen, weil sich wenige bewerben. Dieser Beitrag ist ein Arbeitstext: Er beschreibt, wie Produktionen ausschreiben, welche Begriffe dabei fallen, was in eine Bewerbung gehört und wie der Name im Vertrag geregelt wird. Er ist kein Ratgeber zur Transition und keine medizinische Einordnung. Wer als trans Pornodarstellerin arbeiten will, braucht die Antworten zur Arbeit, nicht zum Körper.

Der Markt und seine Größe

Produktionen fragen diese Besetzungen regelmäßig an, sowohl für Foto- als auch für Videoarbeiten. Belastbare Zahlen zum Umfang dieses Segments gibt es für Deutschland nicht, und wir erfinden keine. Was sich aus der Vermittlung sagen lässt: Auf eine entsprechende Anfrage kommen deutlich weniger passende Bewerbungen als auf eine allgemeine, was die Position derer verbessert, die verfügbar sind.

Die Gagen folgen denselben Bandbreiten wie sonst: 250 bis 600 Euro pro Drehtag bei Fotoproduktionen, 400 bis 1.200 Euro bei Videoproduktionen, 200 bis 500 Euro bei Eventbegleitung ohne sexuelle Handlungen. Einen Auf- oder Abschlag wegen der Geschlechtsidentität gibt es bei uns nicht.

Formatseitig sind es dieselben Arbeiten wie sonst: Fotosets, Videoproduktionen, Solo- und Duoszenen, gelegentlich Eventbegleitung. Ein Sonderbereich mit eigenen Abläufen ist es nicht, und die Regeln am Set sind identisch mit allen anderen Buchungen.

Wie Produktionen ausschreiben

Hier beginnt der unangenehme Teil, und wir beschönigen ihn nicht. In Ausschreibungen und in der Vermarktung stehen Begriffe, die aus der Konsumentensprache stammen und nicht aus der Selbstbeschreibung: „Shemale“ ist der häufigste, „Tranny“ und „TS“ kommen vor, dazu Konstruktionen mit „Sissy“. Diese Wörter sind abwertend. Wir verwenden sie in unserer Kommunikation nicht, und in unseren Anfragen an dich stehen sie nicht.

Verhindern können wir sie nicht überall. Wenn eine Produktion ihr Material unter einem solchen Label vermarktet, ist das ihre Entscheidung, und sie steht im Vertrag unter Nutzungsrechten und Vermarktung. Was du daraus machst, ist eine Arbeitsentscheidung: Manche arbeiten unter einem Label, das sie privat ablehnen, weil es der Markt ist; andere lehnen genau diese Produktionen ab. Beides ist eine legitime Wahl — nur solltest du sie treffen, bevor du unterschreibst, und nicht, wenn der Trailer online ist.

Praktisch heißt das: Frag vor der Zusage, unter welcher Kategorie veröffentlicht wird. Diese Frage ist zulässig, und eine Produktion, die sie nicht beantworten will, sagt damit etwas über sich.

Was in die Bewerbung gehört

Alles, was die Besetzung betrifft. Nichts, was sie nicht betrifft. Die Trennlinie liegt näher an der Praxis, als die Frage zunächst klingt.

  • Gehört hinein: wie du besetzt werden möchtest, welche Rollenbezeichnungen für dich in Frage kommen, welche Körperbereiche gezeigt werden dürfen und welche nicht, welche Handlungen möglich sind, welche Pronomen am Set gelten sollen.
  • Gehört nicht hinein: Diagnosen, Behandlungsstand, Medikation, Operationsgeschichte, frühere Namen. Eine Produktion braucht das für die Besetzung nicht, und wir fragen es nicht ab.

Eine Ausnahme gibt es, und sie ist rein praktisch: Wenn eine geplante Behandlung oder Nachsorge deine Verfügbarkeit oder Belastbarkeit an einem konkreten Drehtermin einschränkt, ist die Information über die Einschränkung relevant — nicht der medizinische Grund dahinter. „In diesem Zeitraum nicht verfügbar“ genügt vollständig.

Was mit deinen Angaben passiert: Sie liegen bei uns, gehen nicht an andere Agenturen und stehen in keiner Kartei für Dritte. Auf eine formlose Mail löschen wir sie binnen sieben Tagen. Die weiteren Regeln stehen auf unserer Seite zur Sicherheit und Diskretion.

Der Name im Vertrag

Zwei Namen, zwei Funktionen. Für die gesetzlich vorgeschriebene Altersdokumentation gilt der Name aus dem Ausweisdokument — Personalausweis oder Reisepass, kein Führerschein. Diese Dokumentation ist nicht öffentlich; sie dient dem Nachweis gegenüber Behörden und Plattformen und wird nicht veröffentlicht.

Für die Veröffentlichung gilt dein Künstlername. Er steht auf dem Material, in den Credits und in der Vermarktung. Wenn der Ausweisname von deinem gelebten Namen abweicht, ist das ein Dokumentationsvorgang und kein Thema für das Set. Wenn Vorname und Geschlechtseintrag amtlich geändert sind, gilt schlicht der aktuelle Ausweis.

Was wir vorab regeln: Wir teilen der Produktion vor dem Drehtag mit, mit welchem Namen und welchen Pronomen du angesprochen wirst. Damit ist das nicht mehr Gegenstand einer Klärung am Set, vor Team und Kamera. Wer darüber hinaus wissen will, welche Angaben sich technisch trennen lassen, findet die Details im Beitrag zum anonymen Arbeiten.

Grenzen bei der Darstellung

Die Ja-Nein-Vielleicht-Liste hat in dieser Konstellation zwei zusätzliche Spalten, die sonst selten gebraucht werden. Die erste betrifft den Körper: Welche Bereiche sind im Bild, welche nicht, was wird angefasst, was nicht. Das ist keine Sonderregel, sondern dieselbe Kategorie wie bei allen anderen — nur mit anderen Einträgen.

Die zweite betrifft Sprache. Welche Bezeichnungen dürfen im Ton verwendet werden, welche nicht, wie wird die Rolle benannt, welche Ansprachen sind ausgeschlossen. Für viele ist das die härtere Grenze als jede körperliche, und sie ist genauso verbindlich: Was auf Nein steht, findet nicht statt, auch nicht gegen einen Aufschlag.

Schreib diese Punkte so konkret wie möglich hin. „Respektvoller Umgang“ ist keine brauchbare Angabe, weil jeder darunter etwas anderes versteht. Eine Liste mit Wörtern, die nicht fallen dürfen, ist eine.

Dazu gehört ein dritter Punkt, der über den Dreh hinausreicht: kein Outing als Teil der Vermarktung, wenn du das nicht willst. Ob deine Transgeschichte Teil der Vermarktung ist, entscheidest du, nicht die Produktion. Diese Festlegung gehört in den Vertrag, nicht in eine mündliche Zusicherung.

Was am Set gilt

Dieselben Regeln wie für alle: mindestens drei Personen beim Casting, Studio oder gebuchte Location und niemals eine Privatwohnung, eine Begleitperson auch ohne Voranmeldung, keine sexuellen Handlungen beim Casting, Kondompflicht bei vaginalem und analem Geschlechtsverkehr, ein vereinbartes Wort, das den Dreh sofort anhält.

Und ein Punkt, der bei diesen Buchungen häufiger relevant wird: Wenn am Set abwertend über dich gesprochen wird, ist das ein Grund, den Tag zu beenden, nicht ein Grund, es auszuhalten. Melde es uns. Mit Produktionen, bei denen das vorkommt, arbeiten wir nicht weiter. Wie du prüfst, ob ein Anbieter überhaupt seriös arbeitet, steht im Beitrag zu unseriösen Angeboten, und der Weg zur Bewerbung selbst ist derselbe wie für alle anderen.

Hinweis: Dieser Beitrag ordnet allgemein ein und ersetzt keine Rechtsberatung. Zu medizinischen Fragen entscheiden ausschließlich die behandelnden Ärztinnen und Ärzte.

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