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Lexikon · Vertrag und Recht

Recht am eigenen Bild

Das Recht, selbst darüber zu bestimmen, ob Aufnahmen der eigenen Person verbreitet oder öffentlich gezeigt werden dürfen.

Das Recht am eigenen Bild bedeutet: Ob eine Aufnahme deiner Person veröffentlicht wird, entscheidest du und nicht derjenige, der sie gemacht hat. Die gesetzliche Grundlage steht in Paragraf 22 des Kunsturhebergesetzes: Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung der abgebildeten Person verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Das Recht ist eine Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts.

Die Einwilligung ist der Dreh- und Angelpunkt

Ohne Einwilligung ist die Verbreitung unzulässig, mit Einwilligung zulässig, und zwar in dem Umfang, den die Einwilligung deckt. Genau darin liegt der praktische Kern: Nicht das Ob, sondern der Umfang entscheidet über spätere Streitigkeiten. Wer für welche Medien, welche Gebiete und welche Dauer zugestimmt hat, ergibt sich aus dem, was schriftlich vereinbart wurde.

Das Gesetz enthält dazu eine Regel, die Darsteller kennen sollten: Wer sich gegen Entlohnung abbilden lässt, bei dem gilt die Einwilligung im Zweifel als erteilt. Eine Gage kann also gegen dich sprechen, wenn du später bestreitest, überhaupt eingewilligt zu haben. Diese Zweifelsregel ersetzt aber keine klare Absprache über den Umfang, und je einschneidender die Aufnahme, desto weniger lässt sich mit einer pauschalen Vermutung begründen. Ausnahmen, in denen es ohne Einwilligung geht, gibt es ebenfalls, etwa für Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte. Für Erotikproduktionen spielen sie keine Rolle.

Bildnisrecht und Urheberrecht liegen bei verschiedenen Personen

An einer Aufnahme bestehen zwei Rechte nebeneinander. Das Urheberrecht am Werk entsteht bei dem, der die Aufnahme geschaffen hat, also beim Fotografen oder Kameramann, und wird von dort meist der Produktion eingeräumt. Das Recht am eigenen Bild liegt bei dir als abgebildeter Person.

Daraus folgen zwei Dinge. Erstens darf niemand veröffentlichen, dem nicht beide Seiten die Erlaubnis geben. Zweitens bist du nicht Urheber deiner Aufnahmen und kannst dich nicht auf Urheberrechte stützen, wenn du gegen eine Verwendung vorgehen willst. Auch dein Anspruch auf eine Kopie des Materials folgt nicht aus dem Bildnisrecht, sondern nur aus dem Vertrag. Wer sie will, muss sie vereinbaren.

Was das für den Vertrag heißt

Der praktische Hebel ist die Formulierung, mit der du die Nutzungsrechte einräumst. Benenne Medien, Gebiete und Zeitraum einzeln. Regle, ob Material weitergegeben werden darf und an wen. Klär, ob Ausschnitte für Werbung genutzt werden dürfen, denn das ist eine andere Verwendung als der Film selbst. Der Beitrag Modelvertrag Klausel für Klausel zeigt, wie solche Passagen aussehen.

Das Recht wirkt außerdem innerhalb des Teams. Ein Kollege, der dich in der Maske mit dem Handy fotografiert und das Bild in seinem privaten Kanal zeigt, verbreitet ein Bildnis ohne Einwilligung. Dass er beim selben Dreh gearbeitet hat, ändert daran nichts, und der Vertrag der Produktion deckt ihn dabei nicht.

Nicht vergessen: Neben dem Bildnisrecht gilt das Datenschutzrecht mit eigenen Anforderungen. Beides greift ineinander, weshalb die Einwilligungserklärung und die vertragliche Rechteeinräumung getrennt gelesen werden müssen.

Dieser Text ordnet die Grundlagen ein und ersetzt keine Rechtsberatung.

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