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Lexikon · Vertrag und Recht

Buyout

Einmalige Vergütung, mit der eine Produktion die im Vertrag beschriebenen Nutzungsrechte an den Aufnahmen dauerhaft erwirbt.

Ein Buyout ist die einmalige Vergütung, mit der eine Produktion die vertraglich beschriebenen Nutzungsrechte an den Aufnahmen dauerhaft erwirbt. Du wirst für den Drehtag bezahlt, die Produktion behält das Material und alles, was sie später damit erwirtschaftet.

Der Normalfall in dieser Branche

Bei Foto- und Videoproduktionen in Deutschland ist der Buyout die Regel. Die Tagesgage ist zugleich die Abgeltung für die Rechte: 250 bis 600 Euro bei Fotoproduktionen, 400 bis 1.200 Euro bei Videoproduktionen, abhängig von Rolle, Drehdauer und Inhalt.

Eine laufende Beteiligung an verkauften Szenen gehört nicht dazu. Wo tatsächlich beteiligt wird, steckt ein anderes Geschäftsmodell dahinter: Webcam läuft über Auszahlungsquoten der Plattformen zwischen 25 und 90 Prozent, und eine eigene Fanplattform ist ohnehin dein Geschäft und nicht das der Produktion.

Der Begriff selbst sagt nichts über die Höhe. Ein Buyout kann angemessen oder schlecht bezahlt sein; das entscheidet sich am Betrag im Verhältnis zum Umfang der Rechte.

Planbarkeit gegen Obergrenze

Der Vorteil liegt in der Sicherheit. Du weißt am Drehtag, was du verdienst, unabhängig davon, ob die Szene gut verkauft wird oder gar nicht erscheint. Das Auswertungsrisiko trägt die Produktion.

Der Preis dafür ist die Obergrenze. Wird das Material über Jahre auf mehreren Portalen verkauft, weiterlizenziert und neu zusammengeschnitten, bleibt es bei dem einen Betrag. Eine Nachforderung, weil es besser lief als gedacht, gibt es nicht.

Keines von beidem ist grundsätzlich besser. Es ist eine Verteilung von Risiko, und für Einsteiger ist die planbare Variante meist die passendere. Wie sich die Bandbreiten nach Abzügen rechnen, zeigt der Beitrag Was verdient eine Darstellerin.

Umfang und Dauer gehören in die Gagenverhandlung

Ein Buyout ist kein Preis für eine Sache, sondern ein Preis für einen Umfang. Dauerhaft, weltweit und über alle Kanäle ist erheblich mehr als zwei Jahre für den deutschsprachigen Raum auf einer Plattform, auch wenn der Unterschied im Vertrag nur eine Zeile ausmacht.

Deshalb verhandelt man beides zusammen. Wer allein über den Betrag spricht und den Rechteumfang übergeht, verhandelt die Hälfte. Umgekehrt kann ein weiter Buyout in Ordnung sein, wenn die Gage ihn abbildet.

Bei den ersten Buchungen ist der Spielraum realistisch klein. Möglich ist trotzdem immer eines: nachfragen, was der Buyout genau abdeckt, und die Antwort anschließend im Vertragstext wiederfinden. Weicht beides voneinander ab, gilt der Text.

Vier Sätze, die im Vertrag stehen sollten

  • dass die Gage die Einräumung der Rechte ausdrücklich abdeckt
  • welcher Umfang gemeint ist, also Zeitraum, Gebiet und Kanäle
  • ob und in welchem Rahmen an Dritte weiterlizenziert werden darf
  • welche Positionen neben dem Buyout abgerechnet werden, etwa Spesen oder Wartezeit

Steuerlich ist der Buyout Teil deiner Einnahmen als Selbstständige oder Selbstständiger und wird nicht anders behandelt als die übrige Gage. Dieser Eintrag ordnet die Praxis ein und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

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