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Lexikon · Geld und Steuern

Betriebsausgabe

Eine beruflich veranlasste Ausgabe, die den steuerpflichtigen Gewinn mindert und durch einen Beleg nachweisbar sein muss, um anerkannt zu werden.

Eine Betriebsausgabe ist eine Ausgabe, die durch deine berufliche Tätigkeit veranlasst ist. Sie mindert den Gewinn und damit die Steuer. Voraussetzung sind zwei Dinge: ein erkennbarer Zusammenhang mit der Tätigkeit und ein Nachweis, dass die Ausgabe tatsächlich angefallen ist.

Typische Posten in diesem Beruf

  • Reisekosten zum Drehort oder Casting: Bahn, Flug, Kilometer mit dem eigenen Fahrzeug, Parkgebühren. Soweit die Produktion sie erstattet, siehe Spesen.
  • Übernachtung, wenn ein Dreh eine Anreise am Vorabend erfordert.
  • Gesundheitstests, die du selbst zahlst. Das STI-Panel für Drehs dieser Agentur trägt die Produktion; zusätzliche eigene Tests bleiben bei dir.
  • Aufnahmen und Bearbeitung für die Sedcard, Portfolio, Website, Domain und Hosting.
  • Arbeitsmittel: Kamera, Licht, Mikrofon, Stativ, Laptop, Software, Datenspeicher.
  • Anteilige Telefon- und Internetkosten, gemessen am beruflichen Anteil der Nutzung.
  • Beratung und Verwaltung: Steuerberatung, Rechtsberatung zu Verträgen, Kontoführung, Fachliteratur.

Die Grenze zur privaten Lebensführung

Der Grundsatz lautet: Kosten der allgemeinen Lebensführung sind nicht abziehbar, auch wenn sie dem Beruf nützen. Essen, Wohnen, normale Kleidung und Körperpflege gehören dazu. Abziehbar ist eine Ausgabe erst, wenn sie sich klar vom privaten Bereich trennen lässt.

Genau hier liegt der Dauerkonflikt in diesem Beruf, und es hilft nicht, ihn zu beschönigen: Kosmetik, Friseur, Fitness, Enthaarung und Kleidung werden vom Finanzamt regelmäßig als privat eingeordnet — mit dem Argument, dass diese Aufwendungen auch ohne den Beruf anfallen und persönliches Erscheinungsbild Privatsache ist. Dass sie beruflich notwendig sind, überzeugt in der Praxis selten.

Bessere Chancen haben Posten, die privat nicht nutzbar sind. Ein Kostüm, das nur am Set getragen wird, ein Requisit, eine Maskenleistung, die für einen konkreten Dreh bezahlt wurde. Der Unterschied liegt in der Nachweisbarkeit der ausschließlich beruflichen Verwendung, nicht in der Bezeichnung auf dem Bon.

Rechne deshalb nicht damit, dass sich der Aufwand für Aussehen und Fitness steuerlich abbilden lässt, auch wenn er beruflich real ist. Wer das in seine Kalkulation einbaut, kalkuliert zu optimistisch und stellt im ersten Steuerbescheid fest, dass der Gewinn höher ausfällt als erwartet.

Wie du das Risiko klein hältst

Notiere zu jedem Beleg, wofür die Ausgabe war und zu welchem Auftrag sie gehört. Bei gemischt genutzten Dingen — Telefon, Internet, Fahrzeug — bestimme einen nachvollziehbaren beruflichen Anteil und wende ihn dauerhaft gleich an. Bei größeren Anschaffungen prüfe, ob die Kosten über die Nutzungsdauer zu verteilen sind; die dafür maßgeblichen Beträge ändern sich und gehören erfragt.

Führe strittige Posten nicht heimlich, sondern offen und begründet. Wird eine Position gestrichen, bleibt es beim Streichen; wer verschleiert, riskiert mehr. Wie alle Ausgaben in die Gewinnrechnung eingehen, steht unter Einnahmenüberschussrechnung.

Diese Aufstellung ordnet ein und ersetzt keine Steuerberatung. Was in deinem Fall anerkannt wird, entscheidet das Finanzamt.

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