
Zwei Situationen werden häufig in einen Topf geworfen, obwohl sie unterschiedlich behandelt gehören. Erstens: Material taucht außerhalb des vereinbarten Rahmens auf — das ist ein Leak. Zweitens: Jemand droht damit, Material in deinem Umfeld zu verbreiten — das ist Erpressung und damit eine Straftat. Für beide Fälle gibt es ein Vorgehen, und in beiden entscheiden die ersten Stunden über die Erfolgsaussichten. Ein Satz gilt für alles, was jetzt kommt: Sichern kommt vor Reagieren. Was einmal gelöscht oder weggeklickt ist, steht dir später nicht mehr zur Verfügung.
Fall 1: Material taucht auf, wo es nicht hingehört
Dein Vertrag legt fest, wo veröffentlicht werden darf, in welchem Zeitraum und in welchem Gebiet. Alles, was außerhalb dieses Rahmens auftaucht, ist ein Leak — ob auf einer Tube-Seite, in einer Messenger-Gruppe, auf einem Spiegelportal oder als Datei in einem Tauschnetzwerk.
Der erste Impuls ist meistens, das Fenster zu schließen. Verständlich, aber teuer: Wenn die Seite eine Woche später offline geht oder der Beitrag verschoben wird, fehlt dir jede Grundlage für das weitere Vorgehen. Der erste Schritt ist deshalb nicht melden, sondern dokumentieren.
Dokumentieren, bevor du irgendetwas meldest
- Die vollständige URL, nicht nur die Domain — inklusive aller Zeichen nach dem Schrägstrich
- Ein Screenshot der Seite, auf dem die Adresszeile lesbar ist, dazu Datum und Uhrzeit im Bild
- Name des Uploaders oder Kanals, Upload-Datum, Titel und Beschreibungstext
- Wo und wie du es gefunden hast, etwa der Suchbegriff, der zum Treffer geführt hat
- Eine eigene Liste mit jedem Fundort und dem Datum jeder Meldung
Diese Liste ist mehr als Buchhaltung. Geleaktes Material wird gespiegelt: Eine Datei taucht in Wellen auf immer neuen Seiten auf. Wer die ersten Fundorte dokumentiert hat, erkennt Muster, kann gegenüber Plattformen auf frühere Meldungen verweisen und hat im Streitfall etwas in der Hand.
Meldung beim Plattformbetreiber
Fast jede größere Plattform hat ein Meldeformular für nicht einvernehmlich verbreitete intime Aufnahmen und ein zweites für Urheberrechtsverletzungen. Beide Wege sind offen, und sie schließen sich nicht aus.
Der eine Weg läuft über dein Persönlichkeitsrecht und das Recht am eigenen Bild — den kannst du selbst gehen. Der andere über die Verwertungsrechte, und der gehört der Produktion. Welche Rechte du beim Dreh abgibst und welche bei dir bleiben, ist im Beitrag zum Modelvertrag aufgeschlüsselt.
Gibt es kein Formular, hilft die Abuse-Adresse aus dem Impressum oder aus der Domain-Registrierung. Schreib sachlich: um welchen Inhalt es geht, unter welcher Adresse er liegt, warum er dort nicht stehen darf, bis wann du die Entfernung erwartest. Kein langer Text, keine Empörung. Die Antwortzeiten schwanken erheblich, und manche Betreiber reagieren gar nicht.
Löschantrag bei den Suchmaschinen
Eine Suchmaschine betreibt die Seite nicht, auf der das Material liegt. Sie kann den Treffer aber aus dem Index nehmen, und dafür gibt es für intime Aufnahmen, die ohne Einverständnis verbreitet werden, eigene Antragswege.
Das Material verschwindet dadurch nicht aus dem Netz. Es verschwindet aus der Suche nach deinem Namen — und das ist der Teil, der im Alltag tatsächlich wehtut, weil dort Nachbarn, Kollegen und Familie suchen.
Stell diesen Antrag parallel zur Meldung beim Betreiber, nicht danach. Beide Verfahren laufen unabhängig voneinander und in völlig unterschiedlichem Tempo.
Warum die Produktion früh informiert wird
Als Rechteinhaberin hat sie regelmäßig die stärkeren Ansprüche. Sie besitzt die Verwertungsrechte, hat Verträge mit Vertriebspartnern und oft eine Kanzlei, die Löschverlangen routiniert bearbeitet. Ein Verlangen aus dem Urheber- und Leistungsschutzrecht wird von vielen Plattformen schneller bearbeitet als eines aus dem Persönlichkeitsrecht, weil dahinter etablierte Verfahren stehen.
Das gilt auch dann, wenn dir die Meldung unangenehm ist. Bei Produktionen, die wir vermittelt haben, übernehmen wir den Schriftverkehr mit Plattformen und Suchmaschinen. Das kostet dich nichts, auch wenn der Dreh Jahre zurückliegt. Eine kurze Mail genügt.
Kommt der Leak von der Produktion selbst, weil sie das Material außerhalb der vereinbarten Kanäle verwertet, ist das ein Vertragsverstoß mit eigenen Ansprüchen. Auch dann gilt: erst dokumentieren, dann konfrontieren. Was Anonymitätstechnik in solchen Fällen leisten kann und was nicht, steht im Beitrag Anonym arbeiten.
Fall 2: Jemand droht mit Veröffentlichung
Typisch sind Nachrichten von einem früheren Partner, von einem Kontakt aus dem Netz oder von jemandem, der behauptet, Material zu besitzen. Die Drohung lautet fast immer gleich: Zahlung, sonst geht es an Familie, Arbeitgeber oder Nachbarschaft.
Vier Sätze, in dieser Reihenfolge: Nicht zahlen. Nichts löschen. Alles sichern. Anzeige erstatten.
Antworte nicht inhaltlich, verhandle nicht, schicke nichts nach und bestätige nichts. Sichere den vollständigen Verlauf statt einzelner Ausschnitte: Profilnamen, Nutzerkennungen, Zeitstempel, Zahlungsaufforderungen, Kontodaten oder Wallet-Adressen, Screenshots und, wo möglich, den Datenexport des Dienstes.
Ein Punkt ist besonders wichtig, weil er viele vom Gang zur Polizei abhält: Erpressung ist eine Straftat, unabhängig davon, wie das Material entstanden ist. Es spielt keine Rolle, ob du es selbst aufgenommen und verschickt hast, ob es aus einer legalen Produktion stammt oder ob du im Nachhinein anders entschieden hättest. Die Frage nach dem Selbstverschulden stellt sich hier nicht.
Warum Zahlen die Lage regelmäßig verschlimmert
Eine Zahlung beweist der anderen Seite nur eines: dass du zahlst. Es folgt regelmäßig eine zweite Forderung, oft mit kürzerer Frist. Am Material ändert sich nichts, es bleibt in fremder Hand, und du bekommst keinen Nachweis über eine Löschung — versprechen lässt sich alles, belegen nichts.
Dazu kommt der praktische Punkt: Die verlangten Zahlungswege sind meist so gewählt, dass sich das Geld nicht zurückholen lässt. Wer zahlt, verliert den Betrag und behält das Problem.
Wenn bereits gezahlt wurde, ist das kein Grund, es dabei zu belassen. Sichere die Zahlungsbelege und erstatte trotzdem Anzeige. Belege über Zahlungswege sind eine Spur, und sie sind für die Ermittlungen häufig brauchbarer als der Chatverlauf.
Der unangenehme, aber wirksamste Schritt
Eine Drohung wirkt nur, solange die angedrohte Veröffentlichung etwas zerstören kann. Wer den Menschen, auf die es ankommt, selbst davon erzählt, nimmt der Drohung die Grundlage. Ein Satz an die richtige Person kann mehr bewirken als jede Zahlung — und das Gespräch findet zu deinen Bedingungen statt statt zu denen eines Erpressers.
Das ist unangenehm, und die Entscheidung liegt bei dir allein. Aber es ist der einzige Schritt in dieser Liste, der die Erpressbarkeit dauerhaft beendet.
Hinweis: Dieser Beitrag ordnet allgemein ein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
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