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Lexikon · Vertrag und Recht

Exklusivvertrag

Vertrag, der dich für einen Zeitraum an eine Produktion bindet und Drehs für andere sowie oft auch eigene Veröffentlichungen ausschließt.

Ein Exklusivvertrag bindet dich für einen festgelegten Zeitraum an eine Produktion. In dieser Zeit drehst du nicht für andere, und je nach Formulierung veröffentlichst du auch auf eigenen Kanälen nichts. Er tritt neben den Modelvertrag für den einzelnen Dreh oder ersetzt ihn durch eine Rahmenvereinbarung.

Was die Bindung typischerweise ausschließt

  • Drehs für andere Produktionsfirmen, oft unabhängig vom Genre
  • Vermittlung über weitere Agenturen
  • eigene Fanplattform, Custom Videos und Webcam, je nach Reichweite der Klausel
  • Auftritte, Messen und Eventbegleitung

Ob das alles erfasst ist, steht nicht im Wort Exklusivvertrag, sondern im Text. Zwei Verträge mit identischer Überschrift können völlig unterschiedlich weit reichen, und der Unterschied entscheidet über ein Jahr deiner Arbeit.

Was dafür spricht

Exklusivität wird bezahlt, sonst würde niemand sie eingehen. Der Gegenwert kann eine höhere Gage sein, eine zugesagte Zahl von Drehtagen, eine Rolle mit Aufbau oder Produktionsbudget für Sedcard und Bewerbung deiner Person.

Dazu kommt Planbarkeit: ein Ansprechpartner, ein Satz Regeln, bekannte Abläufe und ein Team, das dich kennt. Für den Anfang kann das ruhiger sein als der ständige Wechsel zwischen fremden Sets. Welche Gagen bei uns üblich sind, steht unter Verdienst.

Was dagegen spricht

Du gibst Verhandlungsmacht ab. Wer nur für einen Auftraggeber arbeiten darf, kann Konditionen nicht vergleichen und Angebote schlecht ablehnen. Läuft die Zusammenarbeit schlecht, sitzt du die Laufzeit ab.

Zweitens verlierst du Aufbauzeit für das eigene Geschäft. Reichweite auf einer eigenen Plattform entsteht langsam und über Jahre. Ein Jahr Pause kostet deshalb mehr als ein Jahr.

Drittens sind zugesagte Drehtage oft weicher formuliert als die Bindung selbst. Wenn die Exklusivität hart und die Beschäftigungszusage vage ist, trägst du das Risiko allein und hast dafür nichts erhalten.

Der kritische Punkt ist die Reichweite

Vor Laufzeit und Gagenhöhe entscheidet, wie weit die Exklusivität greift. Vier Fragen klären das:

  • Sachlich: nur vergleichbare Produktionen oder jede Tätigkeit vor einer Kamera?
  • Räumlich: Deutschland, deutschsprachiger Raum oder weltweit?
  • Kanäle: sind eigene Plattformen, Webcam und Social Media ausgenommen?
  • Zeitlich: Laufzeit, automatische Verlängerung, Kündigung, und was gilt danach?

Eine eng gefasste Exklusivität mit klarer Laufzeit ist eine normale Geschäftsentscheidung. Eine Klausel, die jede bezahlte Tätigkeit vor jeder Kamera erfasst und sich stillschweigend verlängert, wirkt praktisch wie ein Berufsverbot auf Zeit.

Sieh dir zusätzlich die Vertragsstrafe an. Sie zeigt, was die Bindung wert sein soll, und steht mitunter in keinem Verhältnis zur vereinbarten Gage.

Grenzen der Bindung

Exklusivbindungen sind im deutschen Recht grundsätzlich zulässig. Grenzen ergeben sich aus dem allgemeinen Vertragsrecht, etwa bei unangemessen langer Bindung oder bei Strafen ohne Verhältnis zum Vertragswert. Ob eine bestimmte Klausel im Einzelfall hält, lässt sich pauschal nicht sagen, in keine der beiden Richtungen.

Eine Prüfung vor der Unterschrift ist günstiger als der Streit danach. Dieser Eintrag ordnet den Begriff ein und ersetzt keine Rechtsberatung.

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Begriffe erklären das Was, nicht immer das Wie im eigenen Fall. Wenn du wissen willst, was das konkret für dich bedeutet, frag uns — daraus muss keine Bewerbung werden. Viele Antworten stehen schon bei den häufigen Fragen.

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