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Lexikon · Sicherheit und Consent

Vertrauensperson

Eine Person deines Vertrauens, die dich zum Casting begleiten darf oder außerhalb der Branche weiß, wo du bist.

Eine Vertrauensperson ist jemand, den du selbst auswählst und der in zwei getrennten Funktionen auftreten kann: als Begleitung beim Casting und als Ansprechpartner außerhalb der Branche, der weiß, wo du gerade bist. Beides sind unterschiedliche Rollen, und du brauchst nicht dieselbe Person dafür.

Die Begleitung beim Casting

Zu unseren Castings darfst du eine Begleitperson mitbringen, ohne sie vorher anzumelden und ohne zu begründen, warum. Wer den Termin an eine Anmeldung koppelt oder mit dem Hinweis abwehrt, das sei bei Profis unüblich, hat den Zweck der Regel verstanden und lehnt ihn ab.

Am Casting geht die Begleitung mit in die Räume, kann warten oder zusehen und ist ansprechbar, wenn du eine Pause brauchst. Sie führt keine Verhandlung für dich, unterschreibt nichts und beantwortet keine Fragen an deiner Stelle. Was beim Casting sonst gilt — Studio oder gebuchte Location statt Privatwohnung, mindestens drei anwesende Personen, keine sexuellen Handlungen —, steht unter Ablauf.

Am Drehtag gelten andere Regeln

Beim Dreh selbst ist die Lage anders, und das solltest du vorher wissen, statt es am Set zu erfahren. Die meisten Produktionen lassen während einer intimen Szene niemanden im Raum zu, der nicht zur Aufnahme gebraucht wird. Das ist keine Schikane, sondern schützt auch dich und deinen Szenenpartner vor Publikum.

Üblich und meist durchsetzbar ist der Mittelweg: Die Begleitung wartet im Aufenthaltsbereich, ist in Pausen erreichbar und fährt mit nach Hause. Kläre das bei der Buchung, nicht am Morgen des Drehtags. Rechne außerdem damit, dass sie eine Verschwiegenheitserklärung unterschreiben muss.

Die Person außerhalb der Branche

Die zweite Funktion ist die wichtigere und wird häufiger vergessen. Gemeint ist ein Mensch, der nichts mit der Produktion zu tun hat und vor jedem Termin drei Angaben bekommt: wohin du fährst, mit wem du dort zu tun hast und wann du dich wieder meldest.

Diese Person muss nicht wissen, was genau du drehst. Es reicht, wenn sie Ort, Zeitrahmen und einen Kontakt hat und weiß, was sie tun soll, wenn deine Rückmeldung ausbleibt. Für viele ist genau diese Trennung der Grund, warum die Absprache überhaupt funktioniert: Sie müssen sich niemandem erklären.

Wenn du unter einem Künstlernamen arbeitest und niemanden aus dem Umfeld einweihen willst, kommt dafür eine Kollegin aus der Branche in Frage. Nur sollte sie dann nicht bei derselben Produktion gebucht sein.

Was sie leisten kann und was nicht

Eine Vertrauensperson ersetzt weder die Agentur noch einen Anwalt noch die Polizei. Sie bewertet keinen Vertrag und verhandelt keine Gage. Ihr Wert liegt darin, dass jemand außerhalb der Situation deinen Aufenthaltsort kennt und ansprechbar ist, wenn du eine Einschätzung brauchst.

Sprich vorher ab, was im Ernstfall passiert: ab wann sie sich meldet, wen sie anruft, welche Nummer du hinterlegt hast. Eine Absprache, die erst im Ernstfall erfunden wird, hilft nicht. Und behandle dein Abbruchrecht nicht als etwas, das du erst begründen musst.

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