
Der Modelvertrag ist das Dokument, das darüber entscheidet, wo dein Material in zehn Jahren zu sehen ist. Er wird meist in fünf Minuten unterschrieben. Diese fünf Minuten sind die wichtigsten des ganzen Drehtags.
Die Vertragsparteien
Vertragspartner ist die Produktion, nicht die Agentur. Wir vermitteln, wir sind nicht Auftraggeber. Prüfe, ob die Firma mit vollständigem Namen, Anschrift und Handelsregisternummer genannt ist. Fehlt eines davon, unterschreib nicht.
Leistung und Vergütung
Hier steht, was gedreht wird, wann, wie lange und wofür du wie viel bekommst. Achte auf drei Punkte: Ist die Drehdauer begrenzt oder steht dort „bis zur Fertigstellung“? Ist die Gage als Bruttobetrag genannt? Und wann wird gezahlt — üblich sind 14 Tage nach Rechnungsstellung.
Wenn Überstunden möglich sind, sollte geregelt sein, wie sie vergütet werden. Ohne Regelung sind sie mit der Tagesgage abgegolten.
Nutzungsrechte — die entscheidende Klausel
Hier räumst du ein, was mit den Aufnahmen geschehen darf. Vier Dimensionen, die alle einzeln verhandelbar sind:
- Zeitlich: Unbefristet oder auf eine Dauer begrenzt. Standardformulierungen lauten meist „zeitlich unbeschränkt“. Eine Befristung auf drei oder fünf Jahre ist möglich, senkt aber oft die Gage.
- Räumlich: Weltweit oder auf bestimmte Länder begrenzt. Eine Beschränkung auf den deutschsprachigen Raum ist möglich, hat für die Verbreitung im Netz aber begrenzte Wirkung.
- Inhaltlich: Welche Medien und Kanäle. „Alle Medien, auch künftige“ ist die weiteste Formulierung. Enger geht: nur Streaming, nur der Abobereich, nicht als Trailer, nicht in sozialen Netzwerken.
- Übertragbarkeit: Darf die Produktion die Rechte weiterverkaufen? Wenn ja, kann dein Material bei einem Unternehmen landen, das du nicht kennst und nicht ausgesucht hast. Diese Klausel wird am häufigsten übersehen.
Buyout
Buyout heißt: einmalige Zahlung, alle Rechte abgegolten, keine Nachvergütung bei Wiederverwendung. Das ist in dieser Branche die Regel und nicht per se schlecht — es macht die Abrechnung einfach. Es bedeutet aber, dass du an späteren Verwertungen nicht beteiligt bist, auch wenn eine Szene sehr erfolgreich läuft.
Wer eine Beteiligung will, muss sie vor Vertragsschluss verhandeln. Nachträglich geht es nicht.
Altersnachweis und Dokumentation
Die Produktion ist verpflichtet, deine Volljährigkeit zu dokumentieren und diese Unterlagen aufzubewahren. Dazu gehört eine Ausweiskopie. Diese Dokumentation ist nicht öffentlich und dient dem Nachweis gegenüber Behörden und Plattformen.
Einwilligung und Widerruf
Die Einwilligung in die Aufnahme ist mehr als eine Formalie. Sie sollte ausdrücklich festhalten, dass sie freiwillig erteilt wurde und welche Handlungen umfasst sind. Ein Verweis auf eine beigefügte Grenzenliste ist zulässig und sinnvoll.
Zum Widerruf: Vor der Veröffentlichung ist er in der Regel möglich, danach wird es schwierig — dann kollidiert dein Recht am eigenen Bild mit den bereits eingeräumten Nutzungsrechten und den Investitionen der Produktion. Manche Verträge sehen ein befristetes Rücktrittsrecht vor, etwa 14 Tage nach dem Dreh. Danach zu fragen kostet nichts.
Klauseln, bei denen wir abraten
- Vertragsstrafen für Absagen ohne entsprechende Regelung zugunsten der Darstellerin.
- Exklusivbindungen ohne Gegenleistung — wer sich verpflichtet, nur für eine Produktion zu drehen, sollte dafür bezahlt werden.
- Pauschale Rechteübertragung „an Dritte nach Wahl des Auftraggebers“ ohne Zustimmungsvorbehalt.
- Verschwiegenheitsklauseln, die dir verbieten, über die Arbeitsbedingungen zu sprechen. Über Geschäftsgeheimnisse zu schweigen ist üblich; über schlechte Behandlung schweigen zu müssen, ist es nicht.
- Gerichtsstand im Ausland bei einer Produktion, die in Deutschland dreht.
Was wir tun
Wir sehen uns den Vertrag vor der Unterschrift an und sagen dir, was drinsteht — in normaler Sprache, mit Hinweis auf die Punkte, die verhandelbar sind. Das ist keine Rechtsberatung und ersetzt sie nicht. Bei größeren Verträgen oder wenn dir etwas komisch vorkommt, lohnt der Gang zu einem Anwalt für Medienrecht.
Und der wichtigste Satz zum Schluss: Unterschreib nichts am Set, was du nicht vorher gelesen hast. Eine Produktion, die dir den Vertrag erst im Studio vorlegt, hat entweder schlecht organisiert oder rechnet damit, dass du unter Zeitdruck nicht liest.
Hinweis: Dieser Beitrag ordnet allgemein ein und ersetzt keine Rechtsberatung.
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